Förderrichtlinie der norddeutschen Stiftung für Umwelt und Entwicklung
Die Norddeutsche Stiftung für Umwelt und Entwicklung bietet Zuschüsse für gemeinnützige Umwelt-, Natur- und Eine-Welt-Projekte in Mecklenburg-Vorpommern an. Das Programm zielt darauf ab, Ökosysteme zu schützen, das Umweltbewusstsein zu stärken und nachhaltige Entwicklung im Sinne der Agenda 21 zu fördern. Anträge können laufend eingereicht werden.
Wer wird gefördert
Die Norddeutsche Stiftung für Umwelt und Entwicklung fördert gemeinnützige Organisationen und Initiativen in Mecklenburg-Vorpommern, die sich für den Schutz von Umwelt und Natur sowie für Eine-Welt-Projekte im Sinne der Agenda 21 einsetzen. Das Programm zielt darauf ab, Ökosysteme zu schützen, das Umweltbewusstsein zu stärken und nachhaltige Entwicklung zu unterstützen.
Was wird gefördert
Das Programm der Norddeutschen Stiftung für Umwelt und Entwicklung fördert Projekte, die sich mit Umwelt-, Naturschutz- und Eine-Welt-Themen befassen. Die Unterstützung umfasst die gesamte Projektlaufzeit, von der Planung über die Durchführung bis zur Erfolgskontrolle und Dokumentation. Nicht förderfähig sind Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, institutionelle Förderungen sowie Projekte, die primär der Selbstdarstellung dienen.
Art und Umfang der Förderung
Die Norddeutsche Stiftung für Umwelt und Entwicklung vergibt Zuschüsse in Form einer Festbetragsfinanzierung oder im Einzelfall als Anteilsfinanzierung. Eine angemessene Eigenbeteiligung des Antragstellers ist dabei stets erforderlich, wobei Eigenleistungen ehrenamtlich Tätiger angerechnet werden können. Die Projektlaufzeit ist in der Regel auf 36 Monate begrenzt.
Bedingungen und Anforderungen
Die Förderung der Norddeutschen Stiftung für Umwelt und Entwicklung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft, darunter eine angemessene Eigenbeteiligung und der Beginn des Vorhabens innerhalb von 12 Monaten nach Bewilligung. Die Richtlinie legt zudem Kriterien für die Mittelvergabe fest, die Aspekte wie ehrenamtliches Engagement, Nachhaltigkeit und Breitenwirkung berücksichtigen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Antragsverfahren
Der Antrag auf Förderung durch die Norddeutsche Stiftung für Umwelt und Entwicklung ist schriftlich vor Beginn des Vorhabens einzureichen. Nach einer sorgfältigen Prüfung des vollständigen Antrags erfolgt die Zuleitung an den Vergaberat in Mecklenburg-Vorpommern, der über die Zuwendung entscheidet.
Rechtsgrundlage
Die Förderrichtlinie der Norddeutschen Stiftung für Umwelt und Entwicklung bildet die rechtliche Grundlage für die Vergabe von Zuschüssen für Umwelt-, Naturschutz- und Eine-Welt-Projekte. Die Richtlinie legt den Förderzweck, die Antragsberechtigung, Art und Umfang der Zuwendung sowie das Verfahren fest.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Mecklenburg-Vorpommern (Germany)
Sektoren:
Umwelt- und Klimaschutz, Bildung und Berufsbildung, Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Sozialunternehmen
Begünstigte:
Umwelt- und Eine-Welt-Organisationen
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Planung, Umsetzung, Sensibilisierungskampagnen, Monitoring, Evaluierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Norddeutsche Stiftung für Umwelt und Entwicklung
Verwaltet von:
Norddeutsche Stiftung für Umwelt und Entwicklung