Errichtung, Aufrechterhaltung und Betrieb unabhängiger psychiatrischer Beschwerdestellen (upB-Förderrichtlinie – upB-FöR)
Der Freistaat Bayern unterstützt mit der upB-Förderrichtlinie den Aufbau und Betrieb unabhängiger psychiatrischer Beschwerdestellen. Dieses Programm zielt darauf ab, Menschen mit psychischen Erkrankungen und deren Angehörigen einen niedrigschwelligen, anonymen Zugang zu Beratung und Vermittlung bei Fragen und Beschwerden im psychiatrischen Versorgungssystem zu ermöglichen. Es fördert den flächendeckenden Ausbau dieser wichtigen Anlaufstellen, um die Zufriedenheit der Hilfesuchenden zu verbessern.
Wer wird gefördert
Dieses Förderprogramm richtet sich an unabhängige psychiatrische Beschwerdestellen in Bayern und zielt darauf ab, die psychiatrische Versorgung durch die Bereitstellung niedrigschwelliger und anonymer Anlaufstellen für psychisch kranke Menschen und deren Angehörige zu verbessern.
Was wird gefördert
Die Förderung unterstützt Maßnahmen zur Errichtung, Aufrechterhaltung und zum Betrieb unabhängiger psychiatrischer Beschwerdestellen in Bayern. Dies umfasst sowohl Sachausgaben für die Erstausstattung als auch laufende Betriebskosten, die für die Sicherstellung der Beratungs- und Vermittlungsarbeit notwendig sind.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung wird als Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung gewährt. Es können bis zu 10.000 Euro pro upB und Jahr sowie ein zusätzlicher Festbetrag von bis zu 2.000 Euro für die Erstausstattung bewilligt werden.
Bedingungen und Anforderungen
Antragsteller müssen spezifische Voraussetzungen hinsichtlich der geografischen Ansiedlung, der Mitgliedschaft in Selbsthilfeorganisationen und der Gewährleistung schneller Rückmeldungen erfüllen. Zudem sind bestimmte Regeln zur Mittelverwendung und zum Nachweis der Mittel zu beachten.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren umfasst die fristgerechte Einreichung vollständiger Unterlagen beim Bayerischen Landesamt für Pflege und eine anschließende Prüfung und Entscheidung über die Förderung im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm basiert auf der Richtlinie für die Gewährung von Förderungen zur Errichtung, Aufrechterhaltung und zum Betrieb unabhängiger psychiatrischer Beschwerdestellen (upB-Förderrichtlinie – upB-FöR) und den allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen des Freistaates Bayern.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
10.000 €
Offen bis:
31.12.2024
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Bayern (Deutschland)
Sektoren:
Gesundheitswesen, Dienstleistungssektor, Sozialunternehmen
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Umsetzung, Dienstleistungserbringung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Verwaltet von:
Bayerisches Landesamt für Pflege (LfP)