Errichtung, Aufrechterhaltung und Betrieb unabhängiger psychiatrischer Beschwerdestellen (upB-Förderrichtlinie – upB-FöR)

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Der Freistaat Bayern unterstützt mit der upB-Förderrichtlinie den Aufbau und Betrieb unabhängiger psychiatrischer Beschwerdestellen. Dieses Programm zielt darauf ab, Menschen mit psychischen Erkrankungen und deren Angehörigen einen niedrigschwelligen, anonymen Zugang zu Beratung und Vermittlung bei Fragen und Beschwerden im psychiatrischen Versorgungssystem zu ermöglichen. Es fördert den flächendeckenden Ausbau dieser wichtigen Anlaufstellen, um die Zufriedenheit der Hilfesuchenden zu verbessern.

Wer wird gefördert

Dieses Förderprogramm richtet sich an unabhängige psychiatrische Beschwerdestellen in Bayern und zielt darauf ab, die psychiatrische Versorgung durch die Bereitstellung niedrigschwelliger und anonymer Anlaufstellen für psychisch kranke Menschen und deren Angehörige zu verbessern.

Was wird gefördert

Die Förderung unterstützt Maßnahmen zur Errichtung, Aufrechterhaltung und zum Betrieb unabhängiger psychiatrischer Beschwerdestellen in Bayern. Dies umfasst sowohl Sachausgaben für die Erstausstattung als auch laufende Betriebskosten, die für die Sicherstellung der Beratungs- und Vermittlungsarbeit notwendig sind.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung wird als Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung gewährt. Es können bis zu 10.000 Euro pro upB und Jahr sowie ein zusätzlicher Festbetrag von bis zu 2.000 Euro für die Erstausstattung bewilligt werden.

Bedingungen und Anforderungen

Antragsteller müssen spezifische Voraussetzungen hinsichtlich der geografischen Ansiedlung, der Mitgliedschaft in Selbsthilfeorganisationen und der Gewährleistung schneller Rückmeldungen erfüllen. Zudem sind bestimmte Regeln zur Mittelverwendung und zum Nachweis der Mittel zu beachten.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren umfasst die fristgerechte Einreichung vollständiger Unterlagen beim Bayerischen Landesamt für Pflege und eine anschließende Prüfung und Entscheidung über die Förderung im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm basiert auf der Richtlinie für die Gewährung von Förderungen zur Errichtung, Aufrechterhaltung und zum Betrieb unabhängiger psychiatrischer Beschwerdestellen (upB-Förderrichtlinie – upB-FöR) und den allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen des Freistaates Bayern.

Ähnliche Programme

#unabhängige psychiatrische Beschwerdestellen#upB-Förderrichtlinie#Psychiatrie Bayern#Fördermittel Bayern#psychische Gesundheit#Beschwerdestellen Förderung#psychisch Kranke Unterstützung#Angehörigenhilfe Psychiatrie#soziale Dienste Bayern#Zuschuss Bayern#Gesundheitswesen Förderung#BayPE#LApK#Ehrenamt Förderung#psychische Erkrankungen#Versorgungssystem Psychiatrie

Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

10.000 €

Offen bis

Offen bis:

31.12.2024

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Bayern (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Gesundheitswesen, Dienstleistungssektor, Sozialunternehmen

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Dienstleistungserbringung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege

Verwaltet von:

Bayerisches Landesamt für Pflege (LfP)

0 x 0
XS