Fortbildung der in den Bereichen Behindertenhilfe und psychiatrische Versorgung tätigen Personen (Förderrichtlinie Fortbildung – Fortbildung-FöR)
Der Freistaat Bayern unterstützte Fortbildungsangebote für Fachpersonal, ehrenamtliche Helfende und Angehörige in der Behindertenhilfe und psychiatrischen Versorgung. Das Programm bot Zuschüsse von bis zu 50 Euro pro Fortbildungseinheit, um die spezifischen Fachkenntnisse dieser Gruppen zu vermitteln und weiterzuentwickeln. Es trug maßgeblich zur Qualitätssicherung in diesen wichtigen sozialen Bereichen bei.
Wer wird gefördert?
Diese Förderrichtlinie richtete sich an Organisationen und Anbieter, die Fortbildungen für Fachpersonal, ehrenamtliche Helfende und Angehörige in den Bereichen Behindertenhilfe und psychiatrische Versorgung in Bayern anbieten. Ziel war es, die fachlichen Kenntnisse dieser Personengruppen zu vermitteln, zu erweitern und zu vertiefen, um die Qualität der Versorgung zu sichern.
Was wird gefördert?
Das Programm unterstützte Fortbildungsmaßnahmen, die der Vermittlung, Erweiterung und Vertiefung spezifischer Fachkenntnisse in der Behindertenhilfe und psychiatrischen Versorgung dienten. Förderfähig waren dabei sowohl Präsenzveranstaltungen als auch E-Learning-Angebote. Die Zuwendung konzentrierte sich auf Sachausgaben für die Durchführung der Fortbildungen.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgte als Zuschuss im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung. Pro Fortbildungseinheit konnte ein Pauschalbetrag von maximal 50 Euro gewährt werden, wobei die tatsächlichen zuwendungsfähigen Ausgaben nicht überschritten werden durften. Ein Eigenmittelanteil von mindestens 10 Prozent war verpflichtend.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Antragsstellung waren spezifische Konzepte und ein Fortbildungsprogramm einzureichen. Die Maßnahmen mussten eine Mindestteilnehmerzahl erreichen. Es galten zudem besondere Bestimmungen zur Verwendungsnachweisführung und zum Datenschutz. Eine Komplementärförderung war unter bestimmten Umständen möglich, Mehrfachförderung durch Landesmittel jedoch ausgeschlossen.
Antragsverfahren
Der Antrag musste vollständig und fristgerecht bis zum 31. Oktober des Vorjahres eingereicht werden. Die Bewilligung erfolgte nach Prüfung des Durchführungsnachweises. Der Verwendungsnachweis war detailliert bis zum 1. März des Folgejahres vorzulegen.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm basierte auf einer gemeinsamen Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Gesundheit und Pflege sowie für Familie, Arbeit und Soziales. Diese Richtlinie regelte die Gewährung von Zuwendungen für Fortbildungsmaßnahmen in der Behindertenhilfe und psychiatrischen Versorgung in Bayern.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
50,00 €
Offen bis:
31.12.2024
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Bayern (Deutschland)
Sektoren:
Gesundheitswesen, Bildung und Berufsbildung, Sozialunternehmen
Begünstigte:
Behindertenhilfe, psychiatrische Versorgung
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Kapazitätsaufbau, Evaluierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Verwaltet von:
Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS), örtlich zuständige Regierungen