Förderung der ambulanten Unterstützung im Bereich gemeindenaher Psychiatrie, Partizipation und Trialog

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Niedersachsen unterstützt gemeinnützige Vereine und Initiativen mit dem Förderprogramm 'Förderung der ambulanten Unterstützung im Bereich gemeindenaher Psychiatrie, Partizipation und Trialog'. Ziel ist die Verbesserung der ambulanten Versorgung und die Förderung der Teilhabe von Menschen mit psychischen Erkrankungen sowie ihrer Angehörigen durch gezielte Maßnahmen und Projekte.

Wer wird gefördert?

Dieses Förderprogramm richtet sich an gemeinnützige Organisationen und Initiativen in Niedersachsen, die sich der ambulanten Unterstützung von Menschen mit psychischen Erkrankungen und deren Angehörigen widmen. Es zielt darauf ab, die Wiedereingliederung und Teilhabe dieser Personengruppen zu verbessern.

Was wird gefördert?

Das Programm unterstützt ambulante Maßnahmen zur Förderung und Unterstützung von Menschen mit psychischen Erkrankungen, deren Angehörigen sowie Menschen mit Erkrankungen des Zentralnervensystems oder seelischen Behinderungen. Die Förderung umfasst verschiedene Projektarten, von der Erstausstattung von Beratungsstellen bis zu therapeutischen Angeboten und Trialog-Veranstaltungen.

Art und Umfang der Förderung

Das Programm gewährt nicht rückzahlbare Zuschüsse zur Projektförderung mit einer maximalen Höhe von 15.000 € pro Projekt. Die Finanzierungsform kann als Festbetrags- oder Fehlbedarfsfinanzierung erfolgen, und es gibt eine Bagatellgrenze von 2.500 € pro Vorhaben.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Antragstellung und Durchführung der geförderten Maßnahmen sind bestimmte Bedingungen und Regelungen zu beachten. Dazu gehören ein Verbot des vorzeitigen Maßnahmebeginns und der Mehrfachförderung aus Landesmitteln sowie spezifische Angaben im Verwendungsnachweis.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren erfordert die jährliche Einreichung bis zum 31. März. Die Bewilligungsbehörde trifft ihre Entscheidungen auf der Grundlage ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Rechtsgrundlage

Die Förderung basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung und den Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

15.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

31.03.2026

Offen bis

Offen bis:

31.12.2026

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Niedersachsen

Sektoren

Sektoren:

Gesundheitswesen, Dienstleistungssektor, Sozialunternehmen

Begünstigte

Begünstigte:

Gesundheit & Soziales

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen, Sonstige

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Verwaltet von:

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

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