Förderung von Agrarumweltmaßnahmen

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Nordrhein-Westfalen bietet Landwirtinnen und Landwirten einen Zuschuss für die umweltfreundliche Bewirtschaftung ihrer Ackerflächen. Dieses Programm zeichnet sich durch die Förderung spezifischer Agrarumweltmaßnahmen aus, die über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen und somit einen aktiven Beitrag zum Natur- und Umweltschutz leisten.

Wer wird gefördert

Dieses Förderprogramm richtet sich an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe in Nordrhein-Westfalen, die sich für eine umweltfreundliche Bewirtschaftung ihrer Flächen engagieren. Ziel ist es, nachhaltige Praktiken in der Landwirtschaft zu unterstützen und damit einen Beitrag zum Umwelt- und Naturschutz zu leisten.

Was wird gefördert

Das Programm unterstützt eine Reihe von Agrarumweltmaßnahmen, die auf die ökologische Aufwertung landwirtschaftlicher Flächen abzielen. Die Förderung erfolgt für konkrete Anbau- und Bewirtschaftungspraktiken, die über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen. Eine detaillierte Aufstellung der förderfähigen Maßnahmen und die zugehörigen Bedingungen sind festgelegt.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen, deren Höhe von der Art und dem Umfang der umgesetzten Agrarumweltmaßnahmen abhängt. Die Auszahlung erfolgt jährlich, basierend auf dem Antrag und der Einhaltung der Verpflichtungen für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Inanspruchnahme der Förderung müssen diverse rechtliche und operationelle Bedingungen erfüllt werden. Dazu gehören die Einhaltung nationaler und EU-Rechtsvorschriften, die Sicherstellung von Kontrollmöglichkeiten sowie spezifische Auflagen für jede einzelne Fördermaßnahme. Bei Nichteinhaltung der Verpflichtungen können Kürzungen oder Ausschlüsse von der Förderung erfolgen.

Antragsverfahren

Der Antrag auf Gewährung der Zuwendung muss elektronisch über das Verfahren des Landes Nordrhein-Westfalen eingereicht werden. Die Bewilligungsbehörde trifft die Entscheidung nach pflichtgemäßem Ermessen und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Auszahlung der Zuwendungen erfolgt jährlich auf Antrag.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm ist durch eine spezifische Richtlinie des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen legitimiert, die ihrerseits auf einem umfassenden Rahmen von EU-Verordnungen und nationalen Gesetzen zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und ländlichen Entwicklung beruht.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Variiert je nach Maßnahme, z.B. 55 Euro/Hektar bis 1.620 Euro/Hektar

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

30.06.2025

Offen bis

Offen bis:

31.12.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Nordrhein-Westfalen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Landwirtschaft und Agrarwirtschaft

Begünstigte

Begünstigte:

Landwirtschaft

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Verwaltet von:

Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen

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