Gebietliche Absatzförderung von Wein in Hessen (RL AbsFö Wein)

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Hessen fördert die gebietliche Absatzförderung von Wein und weinbaulichen Erzeugnissen in den Anbaugebieten Rheingau und Hessische Bergstraße. Das Programm zielt darauf ab, den Verkauf und die Bekanntheit hessischer Weine zu steigern und die Wettbewerbsfähigkeit der Weinwirtschaft zu sichern. Es bietet Zuschüsse für Maßnahmen wie Messeteilnahmen, Öffentlichkeitsarbeit und Berufsbildung, die über Weinbauverbände und zugehörige Absatzförderungseinrichtungen beantragt werden können.

Einleitung

Das Land Hessen unterstützt die gebietliche Absatzförderung von Wein und weinbaulichen Erzeugnissen, um deren Verkauf und Bekanntheit zu steigern. Das Programm zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit der hessischen Weinwirtschaft zu sichern und anzupassen. Die Förderung richtet sich an Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen der Weinwirtschaft, die über Weinbauverbände oder Absatzförderungseinrichtungen einen Zuschuss erhalten können.

Wer wird gefördert

Dieses Förderprogramm richtet sich an spezifische Weinbauverbände und deren Absatzförderungseinrichtungen in Hessen, die im Auftrag der Weinwirtschaft handeln. Die Maßnahmen kommen letztlich den in Hessen ansässigen Klein- und Mittelunternehmen der Weinwirtschaft zugute, die in der Primärproduktion, Verarbeitung oder Vermarktung von Wein und weinbaulichen Erzeugnissen tätig sind. Die Förderung ist auf die Anbaugebiete Rheingau und Hessische Bergstraße begrenzt und zielt darauf ab, die regionale Weinwirtschaft zu stärken und den Absatz hessischer Weine zu fördern.

Was wird gefördert

Gefördert werden Maßnahmen, die den Absatz und die Bekanntheit von hessischem Wein steigern. Dazu gehören die Teilnahme an Wettbewerben und Messen, Veröffentlichungen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit, Berufsbildungsmaßnahmen im Weinmarketing sowie Demonstrationsvorhaben und Informationsmaßnahmen. Die geförderten Projekte müssen den geltenden Qualitätsregelungen für Wein entsprechen. Es gibt klare Vorgaben für förderfähige und nicht förderfähige Ausgaben, um eine zielgerichtete und effiziente Nutzung der Mittel zu gewährleisten.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss und wird als Fehlbedarfsfinanzierung gewährt. Die Beihilfeintensität kann bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Das Gesamtvolumen der Mittel speist sich aus der jährlichen Abgabe zur gebietlichen Absatzförderung von Wein und Landesmitteln. Fördermaßnahmen werden jährlich über einen genehmigten Wirtschaftsplan abgewickelt.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Gewährung der Zuschüsse sind bestimmte allgemeine und besondere Voraussetzungen zu erfüllen. Projekte müssen den Qualitätsregelungen für Wein entsprechen, und bei Veröffentlichungen ist Neutralität zu wahren. Die Durchführung von Bildungsmaßnahmen erfordert qualifiziertes Personal. Das Programm unterliegt spezifischen beihilferechtlichen Regelungen, insbesondere der De-minimis-Verordnung für bestimmte Personalausgaben. Transparenz bezüglich der veröffentlichten Beihilfen ist ebenfalls eine wichtige Anforderung. Zudem müssen die Maßnahmen mit übergebietlichen Initiativen abgestimmt werden.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren erfordert die schriftliche oder elektronische Einreichung der Unterlagen im Vorjahr der geplanten Maßnahme. Die Anträge müssen detaillierte Angaben zum Vorhaben und den Kosten enthalten, ergänzt durch den jährlich erstellten Wirtschaftsplan. Die zuständige Bewilligungsbehörde ist das Regierungspräsidium Darmstadt. Die Auszahlung der Zuwendungen erfolgt in Teilauszahlungen basierend auf dem genehmigten Wirtschaftsplan, und nach Maßnahmenende ist ein Verwendungsnachweis einzureichen.

Rechtsgrundlagen

Das Förderprogramm zur gebietlichen Absatzförderung von Wein in Hessen basiert auf der Richtlinie „RLAbsFö Wein“ vom 23. August 2023. Es wird durch eine Vielzahl nationaler und europäischer Rechtsvorschriften legitimiert und reguliert, darunter spezifische EU-Verordnungen zu Beihilfen im Agrarsektor sowie das Hessische Weingesetz und weitere Landesgesetze. Diese umfangreiche rechtliche Basis gewährleistet die Konformität des Programms mit dem Binnenmarkt und die Transparenz seiner Umsetzung.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben

Förderbudget

Förderbudget:

jährlich eingehenden Einnahmen der Abgabe zur gebietlichen Absatzförderung für Wein zuzüglich der im Haushaltsplan des Landes Hessen bereitgestellten Landesmittel

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Zuschüsse im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung

Region

Region:

Rheingau, Hessische Bergstraße (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Lebensmittelverarbeitung, Dienstleistungssektor, Bildung und Berufsbildung

Begünstigte

Begünstigte:

Weinwirtschaft, Primärproduktion, Verarbeitung & Vermarktung von weinbaulichen Erzeugnissen

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Markteinführung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen, Piloterprobung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat

Verwaltet von:

Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat V 51.2 – Weinbau

Zusätzliche Partner:

Weinfonds, Deutsches Weininstitut

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