Förderung von Projekten zur Stärkung des jüdischen Lebens in Sachsen-Anhalt

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Wenn Sie Projekte zur Stärkung des jüdischen Lebens in Sachsen-Anhalt umsetzen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. Dieses Programm des Landes Sachsen-Anhalt fördert Maßnahmen und innovative Vorhaben, die darauf abzielen, das heutige jüdische Leben im Land zu stärken, seine Vielfalt sichtbar zu machen und seine Resilienz zu erhöhen, insbesondere in Bereichen, die bisher nicht durch andere Förderungen abgedeckt sind.

Wer wird gefördert

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt natürliche Personen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und juristische Personen des privaten Rechts bei der Umsetzung von Projekten zur Stärkung des jüdischen Lebens und gegen Antisemitismus in Sachsen-Anhalt. Die Förderung zielt darauf ab, das heutige jüdische Leben im Land zu stärken, in seiner Vielfalt erkennbar und resilienter zu machen sowie Wege für seine weitere Entfaltung zu eröffnen.

Was wird gefördert

Das Programm fördert Projekte und innovative Vorhaben, die der Stärkung des jüdischen Lebens in Sachsen-Anhalt dienen und Maßnahmen zur Umsetzung des Landesprogramms für jüdisches Leben und gegen Antisemitismus umfassen. Es werden Personal-, Sachausgaben und notwendige Investitionen abgedeckt, wobei Gewinnorientierung ausgeschlossen ist.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Projektförderung durch Anteilsfinanzierung. Die Förderquoten variieren je nach Antragstellertyp, mit einer maximalen Förderhöhe von bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für natürliche und private juristische Personen sowie bis zu 80 Prozent für juristische Personen des öffentlichen Rechts.

Konditionen und Anforderungen

Antragsteller müssen bestimmte rechtliche und inhaltliche Voraussetzungen erfüllen, darunter die Anerkennung der IHRA-Definition von Antisemitismus und die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung. Das Programm unterliegt EU-Beihilferegeln und verlangt die Berücksichtigung von Inklusion und Barrierefreiheit. Zudem sind spezifische Vorgaben zur Haushaltsführung und zur Öffentlichkeitsarbeit zu beachten.

Antragsverfahren

Der Antrag auf Förderung ist vor Projektbeginn bei der Staatskanzlei und dem Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt einzureichen. Antragsformulare sind bei der Bewilligungsbehörde oder online verfügbar, und Anträge können jederzeit gestellt werden. Die Förderentscheidung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen und unter Einbeziehung des Fachbeirats für jüdisches Leben.

Rechtsgrundlage

Die "Förderrichtlinie jüdisches Leben in Sachsen-Anhalt" vom 8. Juni 2023 bildet die primäre rechtliche Grundlage dieses Förderprogramms. Ergänzend gelten die EU-Verordnung Nr. 651/2014 sowie die §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt und deren Verwaltungsvorschriften. Diese Dokumente sind über die Bewilligungsbehörde und die Webseite des Landes Sachsen-Anhalt zugänglich.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

31.12.2025

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Sachsen-Anhalt (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Sonstige

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Planung, Sonstige

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt

Verwaltet von:

Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt

Zusätzliche Partner:

Beirat für jüdisches Leben des Landes Sachsen-Anhalt (Fachbeirat)

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