Förderrichtlinie Trinkwasserinfrastruktur ländlicher Raum
Das Land Thüringen unterstützt die qualitative Verbesserung und quantitative Sicherung der Trinkwasserversorgung im ländlichen Raum. Dieses Programm bietet Zuschüsse für die Errichtung und Sanierung privater und öffentlicher Trinkwasseranlagen, um die Anschlussgrade an moderne Versorgungssysteme zu erhöhen und die Wasserqualität langfristig zu gewährleisten.
Wer wird gefördert
Das Programm "Förderrichtlinie Trinkwasserinfrastruktur ländlicher Raum" richtet sich an private Bauherren sowie Träger der öffentlichen Wasserversorgung in Thüringen. Ziel ist es, die Trinkwasserversorgung in ländlichen Gebieten qualitativ zu verbessern und quantitativ zu sichern, insbesondere dort, wo keine kommunale Versorgungspflicht besteht oder neue öffentliche Anlagen notwendig sind.
Was wird gefördert
Das Programm unterstützt die Errichtung, Sanierung oder den Erstanschluss von Trinkwasseranlagen. Es fokussiert auf Maßnahmen, die die Trinkwasserqualität sichern und die Versorgung gewährleisten, wobei zwischen privaten und öffentlichen Anlagen unterschieden wird.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses und die Fördersätze variieren je nach Art des Vorhabens und Antragstellergruppe. Es gibt Mindest- und Höchstgrenzen pro angeschlossenem Grundstück.
Bedingungen und Anforderungen
Die Förderung ist an spezifische Voraussetzungen und Regeln gebunden, die sowohl die Antragsstellung als auch die Projektdurchführung betreffen. Dazu gehören technische Standards, wirtschaftliche Lösungen, Vergabevorschriften und beihilferechtliche Grundlagen.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren variiert leicht je nach Antragstellergruppe (privat oder Träger der Wasserversorgung) und beinhaltet die Einreichung umfangreicher Unterlagen bei der Thüringer Aufbaubank (TAB). Die Bearbeitung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs vollständiger Anträge.
Rechtsgrundlage
Die "Förderrichtlinie Trinkwasserinfrastruktur ländlicher Raum" basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz. Sie unterliegt verschiedenen Haushalts- und Verwaltungsverfahrensgesetzen sowie der De-minimis-Beihilfenverordnung der EU.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
Bis zu 22.000 € je angeschlossenem Grundstück (private Anlagen), bis zu 20.000 € je neu anzuschließendem Grundstück (öffentliche Anlagen), bis zu 50% der förderfähigen Kosten (Fernwasseranschlüsse)
Einsendeschluss:
30.09.2025
Offen bis:
31.12.2025
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Thüringen (Deutschland)
Sektoren:
Wasser- und Abfallwirtschaft
Begünstigte:
Water and Waste Management
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Planung, Umsetzung, Infrastruktur
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN)
Verwaltet von:
Thüringer Aufbaubank (TAB)
Zusätzliche Partner:
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN), Kommunale Aufgabenträger der Wasserversorgung
Website: