Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung (ZILE)

Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025
Zuschuss

Das Land Niedersachsen und die Freie Hansestadt Bremen unterstützen, mit Beteiligung der Europäischen Union und des Bundes, Vorhaben zur integrierten ländlichen Entwicklung. Das ZILE-Programm zielt darauf ab, die Lebensverhältnisse in ländlichen Gebieten zu verbessern, die Grundversorgung zu sichern und die Agrarstruktur nachhaltig zu gestalten. Förderungen werden als Zuschüsse für vielfältige Projekte gewährt, die der ländlichen Dorfentwicklung und der Neuordnung von Grundbesitz dienen.

Wer wird gefördert?

Das Programm zur integrierten ländlichen Entwicklung richtet sich an eine breite Palette von Antragstellenden, die Vorhaben zur Verbesserung der Lebensverhältnisse im ländlichen Raum von Niedersachsen und Bremen umsetzen möchten. Dazu gehören öffentliche Träger, private Personen und Unternehmen. Die Förderung ist in der Regel auf Orte mit bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern begrenzt.

Was wird gefördert?

Das Programm ZILE unterstützt eine Vielzahl von Vorhaben, die der integrierten ländlichen Entwicklung dienen. Dies umfasst Maßnahmen zur Dorfentwicklung, Neuordnung ländlichen Grundbesitzes sowie die Sicherstellung und Verbesserung der Grundversorgung durch Basisdienstleistungseinrichtungen und Kleinstunternehmen. Die Förderung ist darauf ausgerichtet, die unterschiedlichen Phasen solcher Entwicklungsprojekte zu begleiten.

Art und Umfang der Förderung

Das Programm ZILE bietet finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen. Die Höhe der Förderung variiert je nach Vorhaben und Antragsteller, wobei eine hohe Förderquote der zuwendungsfähigen Ausgaben erreicht werden kann. Das Programm ist auf eine jährliche Antragsstellung ausgelegt.

Bedingungen und Anforderungen

Für die ZILE-Förderung gelten spezifische rechtliche und organisatorische Bedingungen, die von Antragstellern zu beachten sind. Dazu gehören Vorgaben zur Antragsstellung, Ausschlüsse für bestimmte Unternehmenstypen und Fristen für die Zweckbindung der geförderten Investitionen.

Antragsverfahren

Der Antrag für das ZILE-Programm ist bis zum 30. September eines jeden Jahres direkt an das zuständige Amt für regionale Landesentwicklung zu richten. Für private Antragsteller in bestimmten Bereichen ist die Einreichung über die jeweilige Gemeinde obligatorisch.

Rechtsgrundlage

Das Programm ZILE basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, die die Rahmenbedingungen und Regelungen für die Gewährung der Zuwendungen festlegt. Diese Richtlinie dient als maßgebliche Rechtsgrundlage für alle geförderten Vorhaben.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

35 Prozent und 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

30.09.2025

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Niedersachsen, Bremen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz, Dienstleistungssektor, Informations- und Kommunikationstechnologie, Bauwesen und Baustoffe, Forschung und Entwicklung, Bildung und Berufsbildung

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Umsetzung, Infrastruktur, Dienstleistungserbringung, Prozessoptimierung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Verwaltet von:

zuständiges Amt für regionale Landesentwicklung

Zusätzliche Partner:

Europäische Union, Bund

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