Förderung der Flurneuordnung und Landentwicklung – Integrierte Ländliche Entwicklung (FördR ILE)
Das Land Baden-Württemberg unterstützt mit dem Programm Förder-ILE Maßnahmen zur Gestaltung des ländlichen Raumes und zur Neuordnung ländlichen Grundbesitzes. Es zielt darauf ab, die Agrarstruktur zu verbessern, ländliche Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln sowie die regionale Identität zu stärken. Die Förderung erfolgt als Zuschuss für verschiedene Projekte.
Wer wird gefördert
Das Programm richtet sich an diverse Akteure im ländlichen Raum Baden-Württembergs, von Teilnehmergemeinschaften und Einzelpersonen bis hin zu Kommunen und gemeinnützigen Organisationen. Ziel ist die Verbesserung der Agrarstruktur und die integrierte Entwicklung ländlicher Räume, insbesondere in Gebieten mit strukturellen Defiziten.
Was wird gefördert
Die Förderung umfasst ein breites Spektrum an Maßnahmen zur Neuordnung des ländlichen Grundbesitzes, Dorfentwicklung und Infrastrukturverbesserung. Auch die Erstellung strategischer Konzepte wie ILEK und Regionalmanagement sowie Kleinprojekte werden unterstützt.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als Zuschuss, wobei die Förderhöhe zwischen 35 % und maximal 85 % der zuwendungsfähigen Ausgaben liegt. Spezifische Zuschlagssätze sind für bestimmte Projekte und in Abhängigkeit vom durchschnittlichen Hektarsatz vorgesehen.
Bedingungen und Anforderungen
Die Förderung ist an spezifische Bedingungen geknüpft, darunter die Feststellung oder Genehmigung von Vorhaben in Flurbereinigungsplänen, die Dokumentation positiver Naturwirkungen und die Durchführung investiver Maßnahmen in kleineren Orten. Die Abstimmung mit regionalen Planungen und die Einbindung der Bevölkerung sind bei Konzepten und Regionalmanagement zentral.
Antragsverfahren
Der Antragsprozess variiert je nach Fördermaßnahme. Für die meisten Maßnahmen erfolgt die Antragstellung über die untere Flurbereinigungsbehörde an das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung. Regionalbudgets sind direkt an das Regierungspräsidium zu richten.
Rechtsgrundlage
Die Förderung basiert auf der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums Ländlicher Raum zur Förderung der Flurneuordnung und Landentwicklung (VwV Förder-ILE) von 2019, die die rechtlichen Rahmenbedingungen und Ziele festlegt. Ergänzend gelten weitere Landes- und EU-Regelungen, insbesondere zur Haushaltsordnung und zu De-minimis-Beihilfen.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
Bis zu 85 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für Maßnahmen; Regionalbudgets bis zu 200.000 € jährlich; Kleinprojekte bis zu 20.000 € mit 80 % Zuschuss.
Förderbudget:
Regionalbudget: bis zu 200.000 Euro jährlich pro Region.
Offen bis:
31.12.2028
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Baden-Württemberg (Deutschland)
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz, Informations- und Kommunikationstechnologie, Forschung und Entwicklung, Sonstige
Begünstigte:
Agrarstruktur, Ländliche Entwicklung, Naturhaushalt, Dorfentwicklung, Infrastruktur
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Planung, Umsetzung, Infrastruktur, Kapazitätsaufbau, Sonstige
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Verwaltet von:
Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg; Regierungspräsidien