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Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Rahmen des Innovationsprogramms Zukunft Bau
Offen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025

Das Innovationsprogramm Zukunft Bau des BMWSB fördert anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bauwesen, in der Architektur sowie der Bau- und Wohnungswirtschaft. Es zeichnet sich durch die Unterstützung sowohl von Einzel- als auch Verbundvorhaben aus und legt besonderen Wert auf den Wissenstransfer und die Generierung von Innovationen für die Praxis.

Wer wird gefördert

Das Innovationsprogramm Zukunft Bau richtet sich an natürliche und juristische Personen sowie Gebietskörperschaften mit Bezug zur Forschung und Entwicklung im Bauwesen. Ziel ist die Förderung anwendungsorientierter Projekte zur Generierung von Innovationen und Wissenstransfer in die Planungs- und Baupraxis bundesweit.

Was wird gefördert

Das Innovationsprogramm Zukunft Bau fördert anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bauwesen, in der Architektur sowie der Bau- und Wohnungswirtschaft. Es unterstützt Projekte von der angewandten Forschung bis zur experimentellen Entwicklung, die darauf abzielen, Wissenstransfer und Innovationen für die Praxis zu generieren. Reine Investitionsvorhaben und die Erfüllung gesetzlicher Pflichtaufgaben sind von der Förderung ausgeschlossen.

Art und Umfang der Förderung

Das Innovationsprogramm Zukunft Bau vergibt Zuschüsse für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Die maximale Förderhöhe beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, wobei die Zuwendung auf einen Höchstbetrag begrenzt wird. Projekte können für einen Zeitraum von maximal 36 Monaten gefördert werden.

Bedingungen und Anforderungen

Um eine Förderung im Rahmen von Zukunft Bau zu erhalten, müssen Antragstellende bestimmte rechtliche und fachliche Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören eine Betriebsstätte in Deutschland und nachweisliche fachliche Kompetenzen. Bei Verbundprojekten ist eine schriftliche Kooperationsvereinbarung erforderlich.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für das Innovationsprogramm Zukunft Bau ist zweistufig. Zuerst ist eine Projektskizze digital einzureichen, gefolgt von einem förmlichen Förderantrag bei positiver Bewertung. Für die Fortsetzung bereits geförderter Vorhaben gibt es gesonderte Einreichungsfristen.

Rechtsgrundlage

Die rechtliche Grundlage für das Innovationsprogramm Zukunft Bau bildet die Richtlinie zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (heute BMWSB) herausgegeben wurde. Ergänzt wird dies durch jährliche Förderaufrufe, die spezifische Schwerpunkte und Fristen festlegen.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

15.07.2025

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Rahmenprogramm-Ausschreibung

Region

Region:

Deutschland

Sektoren

Sektoren:

Bauwesen und Baustoffe, Forschung und Entwicklung

Begünstigte

Begünstigte:

Bauwesen, Architektur & Bau- und Wohnungswirtschaft

Förderbereiche

Förderbereiche:

Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: National

Finanzierende Stelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)

Verwaltet von: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)

Website: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung