Innovation in der Bauwirtschaft
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert innovative Forschungs-, Entwicklungs- und Modellvorhaben in der Bauwirtschaft. Das Programm zielt darauf ab, neue ressourcenschonende und digitale Bauverfahren zu entwickeln und zu nutzen, um die Wettbewerbsfähigkeit der Branche zu stärken und den Wissenstransfer in die Praxis zu beschleunigen. Es unterstützt Projekte, die Effizienz, Effektivität und Nachhaltigkeit im Bauwesen steigern.
Einleitung
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert innovative Forschungs-, Entwicklungs- und Modellvorhaben in der Bauwirtschaft. Ziel ist es, neue technische, organisatorische und innovative Erkenntnisse zu gewinnen, die zum innovativen Bauen und zur digitalen Entwicklung beitragen. Der Wissenstransfer zwischen Forschung und Praxis ist dabei von hoher Bedeutung.
Wer wird gefördert: Zielgruppen und regionale Ausrichtung
Die Förderung richtet sich an eine breite Palette von Akteuren der Bauwirtschaft in Nordrhein-Westfalen, darunter Unternehmen verschiedener Größenordnungen, Gemeinden und gemeinnützige Organisationen. Das übergeordnete Ziel ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und die Bewältigung zukünftiger Herausforderungen im Bauwesen durch Innovation.
Was wird gefördert: Innovative Bauprojekte und Technologien
Das Programm unterstützt eine Vielzahl innovativer Projekte im Bauwesen, die sich auf ressourcenschonende und digitale Verfahren konzentrieren, aber auch neue Materialien und resiliente Bauweisen umfassen. Es werden sowohl Forschungs- und Entwicklungsphasen als auch deren praktische Anwendung und der Wissenstransfer gefördert.
Art und Umfang der Förderung
Das Programm bietet finanzielle Unterstützung in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen, deren Höhe sich nach der Art des Vorhabens und der Größe des antragstellenden Unternehmens richtet. Die maximale Fördersumme pro Projekt ist festgelegt, um eine breite Verteilung der Mittel zu gewährleisten.
Bedingungen und Anforderungen für die Förderung
Für die Antragstellung und Projektdurchführung gelten spezifische rechtliche und administrative Bedingungen, darunter die Einhaltung beihilferechtlicher Vorgaben wie der AGVO und der De-minimis-Verordnung. Zudem sind Regelungen zur Budgetgestaltung und zur Veröffentlichung von Projektergebnissen zu beachten.
Antragsverfahren: Schritt für Schritt zur Förderung
Der Antragsprozess ist unkompliziert und digital gestaltet, wobei eine kontinuierliche Antragstellung möglich ist. Die Bewilligung erfolgt nach Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel, basierend auf den eingereichten Unterlagen.
Rechtliche Grundlagen der Fördergrundsätze
Die Fördergrundsätze „Innovation in der Bauwirtschaft“ basieren auf einem spezifischen Regelwerk, das die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Gewährung der Fördermittel festlegt und die Einhaltung europäischer Beihilferegeln sicherstellt.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
400.000 €
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Einzelbeihilfe
Region:
Nordrhein-Westfalen (Deutschland)
Sektoren:
Bauwesen und Baustoffe, Informations- und Kommunikationstechnologie, Forschung und Entwicklung, Umwelt- und Klimaschutz, Sonstige
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Grundlagenforschung, Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Machbarkeitsstudie, Markteinführung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Verwaltet von:
Bezirksregierung Düsseldorf