Innovation in der Bauwirtschaft

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert innovative Forschungs-, Entwicklungs- und Modellvorhaben in der Bauwirtschaft. Das Programm zielt darauf ab, neue ressourcenschonende und digitale Bauverfahren zu entwickeln und zu nutzen, um die Wettbewerbsfähigkeit der Branche zu stärken und den Wissenstransfer in die Praxis zu beschleunigen. Es unterstützt Projekte, die Effizienz, Effektivität und Nachhaltigkeit im Bauwesen steigern.

Einleitung

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert innovative Forschungs-, Entwicklungs- und Modellvorhaben in der Bauwirtschaft. Ziel ist es, neue technische, organisatorische und innovative Erkenntnisse zu gewinnen, die zum innovativen Bauen und zur digitalen Entwicklung beitragen. Der Wissenstransfer zwischen Forschung und Praxis ist dabei von hoher Bedeutung.

Wer wird gefördert: Zielgruppen und regionale Ausrichtung

Die Förderung richtet sich an eine breite Palette von Akteuren der Bauwirtschaft in Nordrhein-Westfalen, darunter Unternehmen verschiedener Größenordnungen, Gemeinden und gemeinnützige Organisationen. Das übergeordnete Ziel ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und die Bewältigung zukünftiger Herausforderungen im Bauwesen durch Innovation.

Was wird gefördert: Innovative Bauprojekte und Technologien

Das Programm unterstützt eine Vielzahl innovativer Projekte im Bauwesen, die sich auf ressourcenschonende und digitale Verfahren konzentrieren, aber auch neue Materialien und resiliente Bauweisen umfassen. Es werden sowohl Forschungs- und Entwicklungsphasen als auch deren praktische Anwendung und der Wissenstransfer gefördert.

Art und Umfang der Förderung

Das Programm bietet finanzielle Unterstützung in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen, deren Höhe sich nach der Art des Vorhabens und der Größe des antragstellenden Unternehmens richtet. Die maximale Fördersumme pro Projekt ist festgelegt, um eine breite Verteilung der Mittel zu gewährleisten.

Bedingungen und Anforderungen für die Förderung

Für die Antragstellung und Projektdurchführung gelten spezifische rechtliche und administrative Bedingungen, darunter die Einhaltung beihilferechtlicher Vorgaben wie der AGVO und der De-minimis-Verordnung. Zudem sind Regelungen zur Budgetgestaltung und zur Veröffentlichung von Projektergebnissen zu beachten.

Antragsverfahren: Schritt für Schritt zur Förderung

Der Antragsprozess ist unkompliziert und digital gestaltet, wobei eine kontinuierliche Antragstellung möglich ist. Die Bewilligung erfolgt nach Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel, basierend auf den eingereichten Unterlagen.

Rechtliche Grundlagen der Fördergrundsätze

Die Fördergrundsätze „Innovation in der Bauwirtschaft“ basieren auf einem spezifischen Regelwerk, das die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Gewährung der Fördermittel festlegt und die Einhaltung europäischer Beihilferegeln sicherstellt.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

400.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Einzelbeihilfe

Region

Region:

Nordrhein-Westfalen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Bauwesen und Baustoffe, Informations- und Kommunikationstechnologie, Forschung und Entwicklung, Umwelt- und Klimaschutz, Sonstige

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Grundlagenforschung, Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Machbarkeitsstudie, Markteinführung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen

Verwaltet von:

Bezirksregierung Düsseldorf

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