Zuwendungen zur strukturellen und nachhaltigen Förderung der Filmtheater in Sachsen-Anhalt (Richtlinie Zukunftsprogramm Kino)
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Kinobetreiber bei dringend erforderlichen investiven Maßnahmen, einschließlich Nachrüstungen zum Schutz vor Corona-Infektionen. Das Programm dient als Kofinanzierung zum Bundesprogramm „Zukunftsprogramm Kino“ und stärkt den Kulturort Kino, insbesondere außerhalb von Ballungsgebieten. Es ermöglicht Filmtheatern, ihre Infrastruktur nachhaltig zu sichern und zum Erhalt des deutschen Kinofilms beizutragen.
Wer wird gefördert?
Dieses Programm des Landes Sachsen-Anhalt richtet sich an Betreiber ortsfester Filmtheater mit bis zu sieben Leinwänden innerhalb des Landes. Die Förderung zielt darauf ab, den Kulturort Kino, insbesondere in Nicht-Ballungsgebieten, zu stärken und den Erhalt der Kinoinfrastruktur sowie des deutschen Kinofilms zu unterstützen.
Was wird gefördert?
Das Programm fördert eine Vielzahl von investiven Maßnahmen zur Modernisierung und Nachrüstung von Filmtheatern. Dies umfasst Bereiche von digitaler Infrastruktur und Nachhaltigkeit bis hin zu technischer Ausstattung und Besucherbereichen, wobei der Fokus auf der Stärkung der Kinoinfrastruktur liegt. Nicht förderfähig sind bestimmte Sektoren wie Fischerei oder primäre Landwirtschaftsproduktion.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss, dessen Höhe bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben beträgt. Die maximalen Förderbeträge variieren je nach Anzahl der Kinosäle und können unter bestimmten Umständen auf bis zu 80 Prozent erhöht werden. Der Bewilligungszeitraum wird flexibel festgelegt.
Bedingungen und Anforderungen
Die Förderung ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft, darunter eine notwendige Kofinanzierung durch das Bundesprogramm „Zukunftsprogramm Kino“ der BKM und eine Eigenbeteiligung. Wichtige Aspekte sind zudem der Nachweis der Wirtschaftlichkeit des Kinos und die Einhaltung der De-minimis-Regelung. Eine Zweckbindungsfrist von fünf Jahren ist für die geförderten Maßnahmen zu beachten.
Antragsverfahren
Der Antrag ist schriftlich bei der Staatskanzlei und dem Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt einzureichen. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt in der Regel nach Vorlage eines Auszahlungsantrags für bereits getätigte Ausgaben, entweder einmalig bei kleineren Summen oder in Raten bei höheren Beträgen.
Rechtliche Grundlagen
Dieses Förderprogramm basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Landes Sachsen-Anhalt und wird durch relevante Haushaltsordnungen sowie europäische Verordnungen zu De-minimis-Beihilfen reguliert. Die Hauptdokumente sind öffentlich zugänglich und bilden den Rahmen für die Programmumsetzung.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
45.000 € für Kinos mit einem Saal oder 30.000 € pro Leinwand (max. 4 Leinwände/Jahr) für Kinos ab zwei Sälen
Offen bis:
30.06.2024
Vergabekanal:
Einzelbeihilfe
Region:
Sachsen-Anhalt
Sektoren:
Kreativwirtschaft, Informations- und Kommunikationstechnologie, Umwelttechnologie
Begünstigte:
Kultur, Medien
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Infrastruktur, Prozessoptimierung, Umsetzung, Markteinführung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt
Verwaltet von:
Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt
Zusätzliche Partner:
Filmförderungsanstalt (FFA), Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), Mitteldeutsche Medienförderung GmbH (MDM), Arbeitsgemeinschaft Kino – Gilde deutscher Filmkunsttheater e.V.