Zuwendungen für eine zukunftsfähige und nachhaltige Abwasserbeseitigung in Nordrhein-Westfalen (ZunA NRW)

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt mit der Förderrichtlinie ZunA NRW (Zukunftsfähige und nachhaltige Abwasserbeseitigung in NRW) Maßnahmen im Bereich der Abwasserbeseitigung. Das Programm bietet je nach Vorhaben Zuschüsse oder Darlehen zur Steigerung des Gewässerschutzes, der Energieeffizienz, der Klimaanpassung und der Ressourceneffizienz.

Wer wird gefördert

Das Programm zur zukunftsfähigen und nachhaltigen Abwasserbeseitigung in Nordrhein-Westfalen (ZunA NRW) richtet sich an eine breite Palette von Antragstellenden im Bundesland. Ziel ist es, den Schutz der Ressource Wasser zu stärken, die Energie- und Ressourceneffizienz zu steigern, die negativen Folgen des Klimawandels zu begrenzen und Stoffeinträge zu reduzieren.

Was wird gefördert

Das Programm ZunA NRW deckt ein breites Spektrum an Maßnahmen im Bereich der Abwasserbeseitigung ab, die von spezifischen technischen Installationen und Sanierungsarbeiten bis hin zu Forschungs- und Entwicklungsprojekten reichen. Die Förderbereiche sind auf den Schutz der Gewässer, die Steigerung der Effizienz und die Anpassung an den Klimawandel ausgerichtet.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen oder zinsverbilligten Darlehen. Die Höhe der Zuwendung variiert je nach Förderbereich und Art der Maßnahme, oft als Prozentsatz der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Projektlaufzeiten und Zweckbindungsfristen sind ebenfalls spezifisch geregelt.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Antragstellung und Durchführung der Projekte müssen verschiedene Bedingungen erfüllt werden, darunter die Einhaltung haushaltsrechtlicher Vorgaben, beihilferechtlicher Regelungen (De-minimis), und technische Standards. Der Projektbeginn vor Antragstellung ist grundsätzlich ausgeschlossen, und bestimmte Nachweise sind zu erbringen.

Antragsverfahren

Der Antrag auf Förderung wird in der Regel bei der NRW.BANK eingereicht, wobei Online-Portale bevorzugt werden. Eine fachtechnische Stellungnahme der zuständigen Bezirksregierung ist in den meisten Fällen eine Voraussetzung für die Bewilligung. Forschungs- und Entwicklungsprojekte folgen einem zweistufigen Verfahren über das LANUV.

Rechtsgrundlagen

Das Förderprogramm ZunA NRW basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen, die durch relevante Landes- und Bundesgesetze sowie europäische Verordnungen untermauert wird. Diese rechtlichen Rahmenbedingungen definieren den Zweck, die Voraussetzungen und die administrativen Abläufe der Förderung und stellen sicher, dass die Mittel im Einklang mit nationalen und europäischen Vorschriften vergeben werden.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Bis zu 5.000.000 € (Darlehen), bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben (Zuschüsse)

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

31.12.2028

Vergabekanal

Vergabekanal:

Rahmenprogramm-Ausschreibung

Region

Region:

Nordrhein-Westfalen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Wasser- und Abfallwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz, Energieerzeugung und -versorgung, Forschung und Entwicklung

Begünstigte

Begünstigte:

Abwasserbeseitigung, Gewässerschutz, Klimaschutz, Energieeffizienz, Ressourcenschutz

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Umsetzung, Infrastruktur, Prozessoptimierung, Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Grundlagenforschung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Verwaltet von:

NRW.BANK, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV)

Website:

NRW.BANK

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