4Generation: Vielfalt – Beteiligung – Engagement in der Jugendarbeit

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Programm „4Generation: Vielfalt – Beteiligung – Engagement in der Jugendarbeit“ unterstützt örtliche Jugendgruppen und -initiativen in Niedersachsen. Es zielt darauf ab, jungen Menschen eine diskriminierungsfreie Teilhabe an Angeboten der Jugendarbeit zu ermöglichen und ihr ehrenamtliches Engagement zu stärken. Durch die Förderung innovativer Projekte werden neue Ansätze und Methoden in der Jugendarbeit etabliert und weiterentwickelt.

Wer wird gefördert

Das Programm „4Generation“ in Niedersachsen zielt darauf ab, die Jugendarbeit zu stärken und die diskriminierungsfreie Teilhabe junger Menschen zu ermöglichen. Die Förderung richtet sich hauptsächlich an ehrenamtlich geführte Jugendgruppen und -initiativen sowie anerkannte Jugendverbände und Träger der Jugendarbeit mit Sitz in Niedersachsen, um deren Projekte zu unterstützen.

Was wird gefördert

Das Programm unterstützt Einzelprojekte sowie übergreifende und koordinierende Projekte ehrenamtlich geführter Jugendgruppen in Niedersachsen. Die Projekte müssen sich auf die Themenschwerpunkte Beteiligung, Vielfalt, Engagement und Experimentelles konzentrieren und neue Ansätze der Jugendarbeit verfolgen.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Projektförderung in Form einer Festbetragsfinanzierung. Die Höhe der Zuwendung pro Projekt liegt zwischen 1.500 EUR und 10.000 EUR pro vollem Projektjahr, mit einer maximalen monatlichen Förderung von 850 EUR. Die Projektlaufzeit beträgt mindestens 3 bis höchstens 24 Monate.

Bedingungen und Anforderungen

Antragstellende müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllen, darunter die Planung neuer Projekte mit spezifischen Themenschwerpunkten und die Berücksichtigung von Gender Mainstreaming. Kooperationen sind erwünscht, und bestimmte Projekte über 5.000 EUR sollen eine übergreifende Funktion haben. Es gibt keine spezifischen De-Minimis-Regelungen, aber Haushaltsmittelgrenzen und Anforderungen an die Rechtsform bei höheren Fördersummen.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für Letztempfänger wird vom Landesjugendring Niedersachsen e.V. als Servicestelle online geregelt. Der Landesjugendring stellt selbst einmal jährlich einen Antrag auf der Grundlage der zu erwartenden Förderanträge der Letztempfänger an das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie. Die Projekte werden durch ein Entscheidungsgremium geprüft.

Rechtsgrundlage

Die rechtliche Grundlage des Programms „4Generation“ bildet die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen des Programms „4Generation: Vielfalt – Beteiligung – Engagement in der Jugendarbeit““. Das Programm unterliegt zudem den Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung (LHO).

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

1.500 € bis 10.000 € pro vollem Projektjahr; max. 850 € pro Monat

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

31.12.2025

Vergabekanal

Vergabekanal:

Förderung durch indirekte Mittelverwaltung

Region

Region:

Niedersachsen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Bildung und Berufsbildung, Sozialunternehmen, Forschung und Entwicklung

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Umsetzung, Experimentelle Entwicklung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen, Sonstige

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Verwaltet von:

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Landesjugendring Niedersachsen e.V.

Zusätzliche Partner:

Kommunale Spitzenverbände

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