Maßnahmen für den Arbeitsmarkt aus dem Arbeitsmarktfonds (AMF)
Der Freistaat Bayern unterstützte über den Arbeitsmarktfonds (AMF) Maßnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsförderung von Arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit bedrohten Personen. Der Fokus lag auf der Entwicklung innovativer Instrumente sowie der Unterstützung von Jugendlichen, Frauen und Menschen mit Behinderung auf dem Weg in den Arbeitsmarkt. Die Förderung erfolgte als Zuschuss für projektbezogene Personal- und Sachausgaben.
Wer wird gefördert
Das Programm „Maßnahmen für den Arbeitsmarkt aus dem Arbeitsmarktfonds (AMF)“ richtete sich an rechtsfähige Träger und Kommunen in Bayern. Ziel war die Qualifizierung und Arbeitsförderung von Arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit bedrohten Personen, insbesondere Langzeitarbeitslose, Jugendliche, Frauen, Menschen mit Behinderung und Migranten. Die Maßnahmen sollten hauptsächlich in Schwerpunktregionen Bayerns durchgeführt werden, wobei Projekte für Menschen mit Behinderung bayernweit möglich waren.
Was wird gefördert
Gefördert wurden innovative Maßnahmen und Projekte zur Qualifizierung und Arbeitsförderung in verschiedenen Schwerpunktbereichen, die den Übergang in den ersten Arbeitsmarkt fördern sollten. Dazu zählten die Entwicklung neuer Instrumente, Projekte für Jugendliche zum Berufsabschluss, der Einsatz von Ausbildungsakquisiteuren, sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Chancen von Frauen und Menschen mit Behinderung. Förderfähig waren projektbezogene Personal- und Sachausgaben, während Lebensunterhaltshilfen und bauliche Investitionen ausgeschlossen waren.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgte als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung über Anteilsfinanzierung. Die Zuwendung war in der Regel für maximal drei Jahre befristet und staffelte sich degressiv ab dem zweiten Projektjahr, wobei für Ausbildungsakquisiteure eine Förderung von bis zu 90% über die gesamte Laufzeit möglich war. Eigenmittel in Höhe von mindestens 10% der zuwendungsfähigen Ausgaben waren stets erforderlich.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Antragstellung und Durchführung der Projekte mussten spezifische Bedingungen erfüllt werden. Dazu gehörten die Beteiligung regional zuständiger Agenturen für Arbeit und Jobcenter sowie die Durchführung der Maßnahmen in Schwerpunktregionen. Projekte mussten neu und innovativ sein und eine alternative Fortführung nach Projektende anstreben. Es gab zudem Regelungen zur Mehrfachförderung und spezielle Anforderungen für Projekte mit Ausbildungsakquisiteuren.
Antragsverfahren
Anträge mussten jährlich im Rahmen von Ausschreibungsrunden beim Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales eingereicht werden, vorzugsweise elektronisch und unter Verwendung spezifischer Vordrucke. Das Auswahlverfahren erfolgte durch die Arbeitsgruppe AMF, die die Projekte auf Basis der Anträge und Stellungnahmen bewertete. Nach positiver Auswahl erließ die Bewilligungsbehörde einen Bescheid.
Rechtsgrundlage
Die Grundlage des Förderprogramms bildete die "Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen für den Arbeitsmarkt aus dem Arbeitsmarktfonds (AMF)". Ergänzend galten die allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen des Freistaates Bayern, einschließlich der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P/K). Offizielle Texte und weitere Informationen waren auf der Homepage des StMAS verfügbar.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
Bis zu 90% der zuwendungsfähigen Kosten
Offen bis:
16.03.2025
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Bayern (insbesondere Arbeitslosigkeits-Schwerpunktregionen)
Sektoren:
Bildung und Berufsbildung, Forschung und Entwicklung, Sozialunternehmen
Begünstigte:
Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen, insbesondere Langzeitarbeitslose, ältere Menschen, Menschen mit Behinderung, Jugendliche und junge Erwachsene mit Vermittlungshemmnissen, Frauen mit unterbrochener Erwerbsbiografie sowie Migrantinnen und Migranten und Personen mit Asylhintergrund.
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Experimentelle Entwicklung, Piloterprobung, Kapazitätsaufbau, Dienstleistungserbringung, Markteinführung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)
Verwaltet von:
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS), Regierungen
Zusätzliche Partner:
Agenturen für Arbeit, Jobcenter, Industrie- und Handelskammern (IHK), Handwerkskammern (HWK), vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V., Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Christlicher Gewerkschaftsbund (CGB), Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit, Evaluator