Weiterbilden für die Zukunft – Qualifizierung für Erwerbstätige (ESF+ 2021–2027)
Das Programm "Weiterbilden für die Zukunft – Qualifizierung für Erwerbstätige" des Freistaats Bayern, unterstützt durch den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), fördert Weiterbildungsanbietende, die berufliche Qualifizierungsmaßnahmen für Erwerbstätige durchführen. Ziel ist die Anpassung von Arbeitskräften und Unternehmen an den technischen, wirtschaftlichen und sozialen Wandel, mit Fokus auf zukunftsrelevante Kompetenzen und die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit in Bayern.
Wer wird gefördert?
Dieses Förderprogramm richtet sich an Weiterbildungsanbieterinnen und Weiterbildungsanbieter, die berufliche Qualifizierungsmaßnahmen für Erwerbstätige in Bayern durchführen. Das Programm zielt darauf ab, Arbeitskräfte, Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Unternehmen bei der Anpassung an den technischen, wirtschaftlichen, sozialen, klimatischen und demografischen Wandel zu unterstützen. Ein besonderer Fokus liegt auf der Förderung von Beschäftigten kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) sowie auf der Unterstützung von Projekten, die zur Digitalisierung und neuen Arbeitsformen beitragen.
Was wird gefördert?
Das Programm fördert berufliche Weiterbildungsmaßnahmen und systemische Aktivitäten zur Qualifizierung von Arbeitskräften. Dies umfasst ein breites Spektrum an Themen, die auf die Anpassung an aktuelle und zukünftige berufliche Anforderungen abzielen. Bestimmte Ausbildungs- und Grundkurse sind von der Förderung ausgeschlossen. Die unterstützten Projekte sollen die Teilnehmer befähigen, neue Kompetenzen zu erwerben und bestehende zu vertiefen, um den Herausforderungen des Arbeitsmarktes begegnen zu können.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses, der eine Anteilfinanzierung der förderfähigen Kosten darstellt. Der Zuschuss deckt bis zu 40% der förderfähigen Kosten, wobei ein Eigenanteil durch Teilnehmenden-Beiträge zu erbringen ist. Die Projektlaufzeiten sind in der Regel auf zwei Jahre begrenzt, Verlängerungen sind unter bestimmten Bedingungen möglich.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Beantragung und Durchführung der Förderprojekte sind diverse Bedingungen und Anforderungen zu beachten. Diese umfassen Mindestanforderungen an den Umfang und die Teilnehmerzahl der Maßnahmen, Qualitätsstandards für die Durchführung, ethische und rechtliche Grundsätze sowie Publizitätspflichten. Der Projektträger muss fachlich und finanziell leistungsfähig sein und die Grundsätze einer wirtschaftlichen Haushaltsführung einhalten.
Antragsverfahren
Der Antragsprozess für die Förderung läuft ausschließlich über ein Onlineportal. Es ist wichtig, die Einreichungsfristen und erforderlichen Dokumente zu beachten. Die Auswahl der Projekte erfolgt nach bestimmten Kriterien, und die Bewilligung obliegt der zuständigen Behörde.
Rechtsgrundlage
Die Förderung basiert auf spezifischen Richtlinien und europäischen sowie bayerischen Haushalts- und Verwaltungsrechtsbestimmungen, die die Durchführung und Verwaltung des Programms regeln. Diese rechtlichen Grundlagen stellen sicher, dass die Förderung transparent und im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben erfolgt.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
31.12.2027
Vergabekanal:
Wettbewerbliche Ausschreibung
Region:
Bayern (Deutschland)
Sektoren:
Informations- und Kommunikationstechnologie, Umwelttechnologie, Gesundheitswesen, Umwelt- und Klimaschutz, Sonstige
Begünstigte:
Weiterbildungsanbieter, Unternehmen, Arbeitskräfte
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Prozessoptimierung, Umsetzung, Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Europäische Union
Finanzierende Stelle:
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS), Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+)
Verwaltet von:
Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)
Zusätzliche Partner:
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, Referat S4 (Auswahl der Projekte zuständig)