Ausbildungsakquisiteure für Flüchtlinge
Der Freistaat Bayern unterstützt die Integration von Menschen mit Asyl- und Migrationshintergrund in Ausbildung und Arbeit. Das Programm fördert Fachkräfte, die an der Akquise, Beratung, Betreuung, Vermittlung und Nachsorge junger Menschen beteiligt sind. Es bietet Zuschüsse für projektbezogene Personal- und Sachausgaben an rechtsfähige Träger, um die soziale und berufliche Integration in Bayern zu stärken.
Wer wird gefördert?
Das Förderprogramm unterstützt rechtsfähige Träger, insbesondere Kommunen, die Fachkräfte zur Integration von Menschen mit Asyl- oder Migrationshintergrund in Ausbildung und Arbeit beschäftigen. Die Förderung ist auf den Freistaat Bayern begrenzt und zielt darauf ab, die Arbeitsmarktintegration dieser Personengruppen nachhaltig zu verbessern.
Was wird gefördert?
Das Programm fördert projektbezogene Personal- und Sachausgaben für Fachkräfte, die sich der Integration von Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund in den Arbeitsmarkt widmen. Die unterstützten Tätigkeiten umfassen den gesamten Prozess von der Akquise bis zur Nachsorge von Ausbildungsverhältnissen. Dabei werden spezifische Anforderungen an die Qualifikation der Fachkräfte sowie an die Art der förderfähigen Ausgaben gestellt.
Art und Umfang der Förderung
Das Programm gewährt nicht rückzahlbare Zuschüsse zur Deckung eines Großteils der zuwendungsfähigen Ausgaben. Es handelt sich um eine Projektförderung, bei der ein signifikanter Eigenanteil der antragstellenden Träger erwartet wird.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Förderung gelten spezifische rechtliche und administrative Voraussetzungen, die von den antragstellenden Trägern und den eingesetzten Fachkräften erfüllt werden müssen. Dazu gehören Qualifikationsanforderungen, Nachweispflichten und Kooperationsbedingungen, die auf den einschlägigen Haushaltsvorschriften basieren.
Antragsverfahren
Der Antrag für die Förderung erfolgt elektronisch beim Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration. Die Bewilligung erfolgt nach einer Prüfung durch das Ministerium und die zuständigen Regierungsbezirke. Das Verfahren beinhaltet die Einreichung spezifischer Dokumente und eine abschließende Prüfung des Verwendungsnachweises.
Rechtsgrundlagen
Das Förderprogramm „Ausbildungsakquisiteurinnen und Ausbildungsakquisiteure für Flüchtlinge“ basiert auf einer spezifischen Förderrichtlinie des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration und wird durch die Bayerische Haushaltsordnung sowie das Bayerische Haushaltsgesetz geregelt. Diese Dokumente legen die rechtlichen Rahmenbedingungen und administrativen Vorschriften für die Gewährung der Zuwendungen fest.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
Offen bis:
31.12.2024
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Bayern (Germany)
Sektoren:
Bildung und Berufsbildung, Sozialunternehmen, Dienstleistungssektor
Begünstigte:
Integration in Ausbildung und Arbeit für Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Planung, Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Umsetzung, Sensibilisierungskampagnen, Monitoring
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Verwaltet von:
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration; Regierungen der Regierungsbezirke
Zusätzliche Partner:
Wirtschaftskammern, Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit, Schulen und Berufsschulen, Sozialamt, Jugendamt, Schulamt, Gesundheitswesen, Wohnungsfürsorge, Kommune, Banken und Versicherungen, Schuldnerberatung, sozialpsychiatrische Dienste, Flüchtlings- und Integrationsberatung, Integrationslotsinnen und Integrationslotsen, Helferkreise, ehrenamtliche Patinnen und Paten