Qualifizierungen für Langzeitarbeitslose und Arbeitslose (ESF+ 2021–2027)

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Der Freistaat Bayern und der Europäische Sozialfonds Plus (ESF+) unterstützen Weiterbildungsanbieter bei der Durchführung von Qualifizierungsprojekten für Langzeitarbeitslose und benachteiligte Arbeitslose. Ziel ist es, deren Beschäftigungsfähigkeit und Arbeitsmarktchancen durch berufliche Qualifizierung in Verbindung mit sozialpädagogischer Betreuung und Aktivierung zu verbessern.

Wer wird gefördert: Zielgruppen und regionale Ausrichtung

Dieses Förderprogramm richtet sich an Weiterbildungsanbieter, die Projekte zur Qualifizierung und Arbeitsmarktintegration von Langzeitarbeitslosen und benachteiligten Arbeitslosen in Bayern durchführen. Die Förderung zielt darauf ab, die Beschäftigungsfähigkeit dieser Zielgruppen nachhaltig zu verbessern.

Was wird gefördert: Projektinhalte und Leistungen

Gefördert werden Projekte, die auf die berufliche Weiterbildung von Langzeitarbeitslosen und benachteiligten Arbeitslosen abzielen. Dies beinhaltet berufliche Qualifizierungen, Aktivierungs- und Betreuungsmaßnahmen sowie betriebliche Arbeitserfahrung.

Art und Umfang der Förderung: Finanzielle Unterstützung

Das Programm bietet finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen. Die Förderung kann bis zu 70% der förderfähigen Kosten betragen und ist an bestimmte Projektlaufzeiten sowie Mindest- und Höchstteilnehmerzahlen gebunden.

Bedingungen und Anforderungen: Projektdurchführung

Für die Förderung müssen verschiedene rechtliche, operative und qualitätsbezogene Bedingungen erfüllt werden, die von der Eignung des Projektträgers bis hin zur Projektdurchführung und zur Einhaltung europäischer Grundsätze reichen.

Antragsverfahren: Schritte zur Förderung

Der Antragsprozess erfolgt digital über das Onlineportal ESF Bavaria 2021. Eine frühzeitige Antragstellung mit einem detaillierten Projektkonzept ist erforderlich, da die Auswahl der Projekte durch das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales erfolgt.

Rechtsgrundlagen: Fundament der Förderung

Die Förderung basiert auf spezifischen Richtlinien des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) und des bayerischen Haushaltsrechts. Sie wird durch europäische und nationale Gesetze sowie Verwaltungsvorschriften geregelt.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

bis zu 70% der förderfähigen Kosten

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

31.12.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

Bayern (Germany)

Sektoren

Sektoren:

Bildung und Berufsbildung, Sozialunternehmen

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Kapazitätsaufbau, Dienstleistungserbringung, Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Europäische Union

Finanzierende Stelle:

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS), Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+)

Verwaltet von:

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, Referat S4; Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)

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