Qualifizierungen für Langzeitarbeitslose und Arbeitslose (ESF+ 2021–2027)
Der Freistaat Bayern und der Europäische Sozialfonds Plus (ESF+) unterstützen Weiterbildungsanbieter bei der Durchführung von Qualifizierungsprojekten für Langzeitarbeitslose und benachteiligte Arbeitslose. Ziel ist es, deren Beschäftigungsfähigkeit und Arbeitsmarktchancen durch berufliche Qualifizierung in Verbindung mit sozialpädagogischer Betreuung und Aktivierung zu verbessern.
Wer wird gefördert: Zielgruppen und regionale Ausrichtung
Dieses Förderprogramm richtet sich an Weiterbildungsanbieter, die Projekte zur Qualifizierung und Arbeitsmarktintegration von Langzeitarbeitslosen und benachteiligten Arbeitslosen in Bayern durchführen. Die Förderung zielt darauf ab, die Beschäftigungsfähigkeit dieser Zielgruppen nachhaltig zu verbessern.
Was wird gefördert: Projektinhalte und Leistungen
Gefördert werden Projekte, die auf die berufliche Weiterbildung von Langzeitarbeitslosen und benachteiligten Arbeitslosen abzielen. Dies beinhaltet berufliche Qualifizierungen, Aktivierungs- und Betreuungsmaßnahmen sowie betriebliche Arbeitserfahrung.
Art und Umfang der Förderung: Finanzielle Unterstützung
Das Programm bietet finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen. Die Förderung kann bis zu 70% der förderfähigen Kosten betragen und ist an bestimmte Projektlaufzeiten sowie Mindest- und Höchstteilnehmerzahlen gebunden.
Bedingungen und Anforderungen: Projektdurchführung
Für die Förderung müssen verschiedene rechtliche, operative und qualitätsbezogene Bedingungen erfüllt werden, die von der Eignung des Projektträgers bis hin zur Projektdurchführung und zur Einhaltung europäischer Grundsätze reichen.
Antragsverfahren: Schritte zur Förderung
Der Antragsprozess erfolgt digital über das Onlineportal ESF Bavaria 2021. Eine frühzeitige Antragstellung mit einem detaillierten Projektkonzept ist erforderlich, da die Auswahl der Projekte durch das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales erfolgt.
Rechtsgrundlagen: Fundament der Förderung
Die Förderung basiert auf spezifischen Richtlinien des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) und des bayerischen Haushaltsrechts. Sie wird durch europäische und nationale Gesetze sowie Verwaltungsvorschriften geregelt.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
bis zu 70% der förderfähigen Kosten
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
31.12.2027
Vergabekanal:
Wettbewerbliche Ausschreibung
Region:
Bayern (Germany)
Sektoren:
Bildung und Berufsbildung, Sozialunternehmen
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Kapazitätsaufbau, Dienstleistungserbringung, Umsetzung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Europäische Union
Finanzierende Stelle:
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS), Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+)
Verwaltet von:
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, Referat S4; Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)