Integration für Arbeitslose mit Fluchthintergrund (ESF+ 2021–2027)
Der Freistaat Bayern fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) Projekte zur beruflichen Qualifizierung von Langzeitarbeitslosen und Arbeitslosen mit Fluchthintergrund. Ziel ist es, deren Beschäftigungsfähigkeit und Arbeitsmarktchancen durch Qualifizierung und sozialpädagogische Betreuung zu verbessern. Die Förderung erfolgt als Zuschuss für Weiterbildungsanbieter.
Wer wird gefördert?
Diese Förderung richtet sich an Weiterbildungsanbieter, die berufliche Qualifizierungsprojekte für Langzeitarbeitslose und Arbeitslose mit Fluchthintergrund durchführen. Die Projekte müssen in Bayern stattfinden und die Teilnehmenden bestimmte Kriterien erfüllen, um ihre Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu verbessern.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Projekte, die spezifische Ansätze zur Ersteingliederung von Menschen mit Fluchthintergrund in den ersten Arbeitsmarkt anbieten. Dies umfasst berufliche Qualifizierungsmaßnahmen in Verbindung mit sozialpädagogischer Betreuung und individuellen Aktivierungsmaßnahmen.
Art und Umfang der Förderung
Das Programm bietet finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen für Projekte, die die berufliche Integration von Langzeitarbeitslosen und Geflüchteten fördern. Die Finanzierung erfolgt als Anteilsfinanzierung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus und des Freistaates Bayern.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Beantragung und Durchführung der Projekte sind spezifische Bedingungen zu beachten, die die Eignung des Projektträgers, die Qualität der Maßnahme und die Einhaltung europäischer sowie nationaler Vorschriften betreffen. Dies umfasst Kriterien zur Teilnehmerzahl, Projektlaufzeit, inhaltliche Ausrichtung und finanzielle Rahmenbedingungen.
Antragsverfahren
Der Antrag für die Förderung erfolgt ausschließlich über ein Onlineportal. Es ist eine detaillierte Projektbeschreibung erforderlich, und die Projekte werden durch das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales ausgewählt. Eine Bewilligung hängt von der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel ab.
Rechtsgrundlage
Die Förderung basiert auf spezifischen Förderhinweisen des Europäischen Sozialfonds Plus in Bayern und wird durch europäische und bayerische Haushalts- und Verwaltungsrechtsvorschriften geregelt.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
Bis zu 70% der förderfähigen Kosten
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
31.12.2027
Vergabekanal:
Wettbewerbliche Ausschreibung
Region:
Bayern (Deutschland)
Sektoren:
Bildung und Berufsbildung, Dienstleistungssektor, Sozialunternehmen
Begünstigte:
Arbeit, Aus- & Weiterbildung, Gesundheit & Soziales
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Kapazitätsaufbau, Dienstleistungserbringung, Planung, Umsetzung, Evaluierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS), Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+)
Verwaltet von:
Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS), Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, Referat S4