Maßnahmen des Natur- und Artenschutzes und der Landschaftspflege (Richtlinie NAL)
Das Land Niedersachsen unterstützt mit der „Richtlinie NAL“ Maßnahmen zum Natur- und Artenschutz sowie zur Landschaftspflege. Ziel ist die nachhaltige Sicherung und Verbesserung des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes durch gezielte Projekte. Förderungen können als Zuschuss von bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden.
Wer wird gefördert: Zielgruppen und regionale Ausrichtung
Dieses Förderprogramm richtet sich an eine breite Palette von Antragstellern in Niedersachsen, die sich für den Natur- und Artenschutz sowie die Landschaftspflege engagieren. Die Maßnahmen zielen darauf ab, den Naturhaushalt und das Landschaftsbild nachhaltig zu sichern und zu verbessern, insbesondere in naturschutzfachlich wertvollen Gebieten.
Was wird gefördert: Maßnahmen und Projektphasen
Das Programm fördert eine Vielzahl von Maßnahmen im Bereich des Natur- und Artenschutzes sowie der Landschaftspflege. Dies umfasst sowohl direkte Schutzmaßnahmen als auch vorbereitende Schritte, Grunderwerb und notwendige Investitionen. Die Projekte sollen verschiedene Entwicklungsphasen abdecken, von der Planung bis zur Umsetzung und Evaluierung.
Art und Umfang der Förderung
Das Programm vergibt Zuschüsse, deren Höhe von den zuwendungsfähigen Ausgaben abhängt. Es gibt Mindestgrenzen für die Fördersummen und spezielle Konditionen für Grunderwerb und Pacht.
Bedingungen und Anforderungen für die Förderung
Für die Gewährung einer Förderung sind spezifische Voraussetzungen und Regeln zu beachten, die von der Antragstellung bis zur Projektumsetzung reichen. Diese umfassen rechtliche Vorgaben, Kooperationsbedingungen und Beihilferegeln.
Antragsverfahren
Der Antrag auf Förderung muss schriftlich und vor Beginn der Maßnahme bei der zuständigen Bewilligungsbehörde oder -stelle eingereicht werden. Der Prozess umfasst die Bereitstellung spezifischer Unterlagen und eine ermessensbasierte Entscheidung über die Zuwendung.
Rechtsgrundlage des Förderprogramms
Dieses Förderprogramm basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Landes Niedersachsen und wird durch verschiedene Landes- und EU-Verordnungen untermauert, die seine rechtliche Legitimation und Ausgestaltung sicherstellen.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben, in Sonderfällen bis zu 100%
Offen bis:
31.12.2024
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Niedersachsen (Deutschland)
Sektoren:
Umwelt- und Klimaschutz
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Machbarkeitsstudie, Planung, Umsetzung, Infrastruktur, Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen, Monitoring, Evaluierung, Piloterprobung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Verwaltet von:
Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), Großschutzgebietsverwaltung, Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)