Maßnahmen des Natur- und Artenschutzes und der Landschaftspflege (Richtlinie NAL)

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Niedersachsen unterstützt mit der „Richtlinie NAL“ Maßnahmen zum Natur- und Artenschutz sowie zur Landschaftspflege. Ziel ist die nachhaltige Sicherung und Verbesserung des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes durch gezielte Projekte. Förderungen können als Zuschuss von bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden.

Wer wird gefördert: Zielgruppen und regionale Ausrichtung

Dieses Förderprogramm richtet sich an eine breite Palette von Antragstellern in Niedersachsen, die sich für den Natur- und Artenschutz sowie die Landschaftspflege engagieren. Die Maßnahmen zielen darauf ab, den Naturhaushalt und das Landschaftsbild nachhaltig zu sichern und zu verbessern, insbesondere in naturschutzfachlich wertvollen Gebieten.

Was wird gefördert: Maßnahmen und Projektphasen

Das Programm fördert eine Vielzahl von Maßnahmen im Bereich des Natur- und Artenschutzes sowie der Landschaftspflege. Dies umfasst sowohl direkte Schutzmaßnahmen als auch vorbereitende Schritte, Grunderwerb und notwendige Investitionen. Die Projekte sollen verschiedene Entwicklungsphasen abdecken, von der Planung bis zur Umsetzung und Evaluierung.

Art und Umfang der Förderung

Das Programm vergibt Zuschüsse, deren Höhe von den zuwendungsfähigen Ausgaben abhängt. Es gibt Mindestgrenzen für die Fördersummen und spezielle Konditionen für Grunderwerb und Pacht.

Bedingungen und Anforderungen für die Förderung

Für die Gewährung einer Förderung sind spezifische Voraussetzungen und Regeln zu beachten, die von der Antragstellung bis zur Projektumsetzung reichen. Diese umfassen rechtliche Vorgaben, Kooperationsbedingungen und Beihilferegeln.

Antragsverfahren

Der Antrag auf Förderung muss schriftlich und vor Beginn der Maßnahme bei der zuständigen Bewilligungsbehörde oder -stelle eingereicht werden. Der Prozess umfasst die Bereitstellung spezifischer Unterlagen und eine ermessensbasierte Entscheidung über die Zuwendung.

Rechtsgrundlage des Förderprogramms

Dieses Förderprogramm basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Landes Niedersachsen und wird durch verschiedene Landes- und EU-Verordnungen untermauert, die seine rechtliche Legitimation und Ausgestaltung sicherstellen.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben, in Sonderfällen bis zu 100%

Offen bis

Offen bis:

31.12.2024

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Niedersachsen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Umwelt- und Klimaschutz

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Machbarkeitsstudie, Planung, Umsetzung, Infrastruktur, Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen, Monitoring, Evaluierung, Piloterprobung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Verwaltet von:

Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), Großschutzgebietsverwaltung, Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)

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