Bundesförderung Aufbauprogramm Wärmepumpe

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Aufbauprogramm Wärmepumpe des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt Handwerks- und Planungsunternehmen bei der Qualifizierung von Fachkräften für die Planung, den Einbau und die Einregulierung von Wärmepumpen. Es bietet Zuschüsse für Kurzschulungen und Coachings, um den dringend benötigten Wärmepumpen-Hochlauf in Deutschland zu beschleunigen und den Fachkräftemangel in diesem Bereich zu mindern.

Wer wird gefördert?

Das Aufbauprogramm Wärmepumpe fördert Qualifizierungsmaßnahmen für Handwerks- und Planungsunternehmen mit Sitz in Deutschland, um den Fachkräftemangel im Bereich Wärmepumpen zu adressieren. Ziel ist die Steigerung der Kompetenzen für Beratung, Planung und Installation von Wärmepumpen zur Beschleunigung der Wärmewende in Deutschland.

Was wird gefördert?

Das Aufbauprogramm Wärmepumpe fördert die Teilnahme an Weiterqualifizierungsmaßnahmen in Form von Kurzschulungen und fachpraktischen Coachings. Diese Maßnahmen konzentrieren sich auf den Einbau, die Einregulierung, die Planung und die Beratung zu Heizungswärmepumpen in Bestandsgebäuden. Ziel ist der kurzfristige Kompetenzaufbau zur Beschleunigung des Wärmepumpen-Hochlaufs in Deutschland.

Art und Umfang der Förderung

Das Aufbauprogramm Wärmepumpe gewährt nicht rückzahlbare Zuschüsse als Anteilfinanzierung für die förderfähigen Qualifizierungsmaßnahmen. Die maximale Förderhöhe pro Antragsteller beträgt 5.000 Euro, wobei spezifische Höchstsätze pro Schulungstag oder Coaching gelten. Der Bewilligungszeitraum ist auf 12 Monate begrenzt.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Teilnahme am Aufbauprogramm Wärmepumpe gelten spezifische Bedingungen bezüglich der Antragstellung, der Durchführung der Maßnahmen in Deutschland und der Einhaltung der De-minimis-Regelung. Wichtig sind auch Transparenz- und Prüfpflichten im Rahmen der Erfolgskontrolle.

Antragsverfahren

Der Antrag für das Aufbauprogramm Wärmepumpe erfolgt elektronisch über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und muss vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahme eingereicht werden. Die Bewilligung erfolgt nach Ermessen im Rahmen der verfügbaren Mittel, und die Auszahlung nach erfolgreicher Prüfung des Verwendungsnachweises.

Rechtsgrundlagen

Die Bundesförderung Aufbauprogramm Wärmepumpe basiert auf einer spezifischen Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz und unterliegt den Bestimmungen der Bundeshaushaltsordnung sowie EU-Beihilferegeln, insbesondere der De-minimis-Verordnung. Diese Grundlagen sichern die Legitimität und die Rahmenbedingungen des Programms.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

5.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

30.09.2025

Offen bis

Offen bis:

30.09.2025

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Deutschland

Sektoren

Sektoren:

Erneuerbare Energien, Bildung und Berufsbildung, Dienstleistungssektor, Bauwesen und Baustoffe

Begünstigte

Begünstigte:

Handwerk, Planungsunternehmen, Energieberatung

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Kapazitätsaufbau, Umsetzung, Dienstleistungserbringung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

National

Finanzierende Stelle:

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Verwaltet von:

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

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