Bundesförderung Aufbauprogramm Wärmepumpe
Das Aufbauprogramm Wärmepumpe des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt Handwerks- und Planungsunternehmen bei der Qualifizierung von Fachkräften für die Planung, den Einbau und die Einregulierung von Wärmepumpen. Es bietet Zuschüsse für Kurzschulungen und Coachings, um den dringend benötigten Wärmepumpen-Hochlauf in Deutschland zu beschleunigen und den Fachkräftemangel in diesem Bereich zu mindern.
Wer wird gefördert?
Das Aufbauprogramm Wärmepumpe fördert Qualifizierungsmaßnahmen für Handwerks- und Planungsunternehmen mit Sitz in Deutschland, um den Fachkräftemangel im Bereich Wärmepumpen zu adressieren. Ziel ist die Steigerung der Kompetenzen für Beratung, Planung und Installation von Wärmepumpen zur Beschleunigung der Wärmewende in Deutschland.
Was wird gefördert?
Das Aufbauprogramm Wärmepumpe fördert die Teilnahme an Weiterqualifizierungsmaßnahmen in Form von Kurzschulungen und fachpraktischen Coachings. Diese Maßnahmen konzentrieren sich auf den Einbau, die Einregulierung, die Planung und die Beratung zu Heizungswärmepumpen in Bestandsgebäuden. Ziel ist der kurzfristige Kompetenzaufbau zur Beschleunigung des Wärmepumpen-Hochlaufs in Deutschland.
Art und Umfang der Förderung
Das Aufbauprogramm Wärmepumpe gewährt nicht rückzahlbare Zuschüsse als Anteilfinanzierung für die förderfähigen Qualifizierungsmaßnahmen. Die maximale Förderhöhe pro Antragsteller beträgt 5.000 Euro, wobei spezifische Höchstsätze pro Schulungstag oder Coaching gelten. Der Bewilligungszeitraum ist auf 12 Monate begrenzt.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Teilnahme am Aufbauprogramm Wärmepumpe gelten spezifische Bedingungen bezüglich der Antragstellung, der Durchführung der Maßnahmen in Deutschland und der Einhaltung der De-minimis-Regelung. Wichtig sind auch Transparenz- und Prüfpflichten im Rahmen der Erfolgskontrolle.
Antragsverfahren
Der Antrag für das Aufbauprogramm Wärmepumpe erfolgt elektronisch über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und muss vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahme eingereicht werden. Die Bewilligung erfolgt nach Ermessen im Rahmen der verfügbaren Mittel, und die Auszahlung nach erfolgreicher Prüfung des Verwendungsnachweises.
Rechtsgrundlagen
Die Bundesförderung Aufbauprogramm Wärmepumpe basiert auf einer spezifischen Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz und unterliegt den Bestimmungen der Bundeshaushaltsordnung sowie EU-Beihilferegeln, insbesondere der De-minimis-Verordnung. Diese Grundlagen sichern die Legitimität und die Rahmenbedingungen des Programms.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
5.000 €
Einsendeschluss:
30.09.2025
Offen bis:
30.09.2025
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Deutschland
Sektoren:
Erneuerbare Energien, Bildung und Berufsbildung, Dienstleistungssektor, Bauwesen und Baustoffe
Begünstigte:
Handwerk, Planungsunternehmen, Energieberatung
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Kapazitätsaufbau, Umsetzung, Dienstleistungserbringung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
National
Finanzierende Stelle:
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Verwaltet von:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)