Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg – Kredit

Zuletzt aktualisiert: 11.6.2025
Garantie

Die Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg ermöglichen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie Freiberuflern in Baden-Württemberg den Zugang zu notwendigen Krediten. Das Programm ersetzt fehlende oder nicht ausreichende Kreditsicherheiten und sichert so die Finanzierung wirtschaftlich sinnvoller Vorhaben bis zu 2 Millionen Euro. Die Beantragung erfolgt über die Hausbank.

Wer wird gefördert?

Dieses Förderprogramm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Freiberufler in Baden-Württemberg, die für die Finanzierung ihrer Vorhaben nicht über ausreichende Kreditsicherheiten verfügen. Ziel ist es, den Mittelstand zu unterstützen, indem fehlende oder nicht ausreichende Kreditsicherheiten ersetzt oder ergänzt werden.

Was wird gefördert?

Das Programm fördert ein breites Spektrum an Vorhaben, die für Unternehmen und Freiberufler in verschiedenen Entwicklungsstadien relevant sind, von der Existenzgründung bis hin zu spezifischen Investitionen in zukunftsweisende Bereiche wie Bioenergieanlagen. Die Bürgschaft deckt Kapitalforderungen, jedoch keine Zinsen oder Bearbeitungsgebühren ab.

Art und Umfang der Förderung

Die Unterstützung erfolgt in Form von Ausfallbürgschaften mit einer hohen Bürgschaftsquote, die es Unternehmen ermöglicht, Finanzierungen bis zu einer signifikanten Höhe zu sichern. Dies ist ein entscheidendes Instrument zur Reduzierung des Kreditrisikos für Kreditgeber.

Bedingungen und Anforderungen

Um eine Ausfallbürgschaft zu erhalten und aufrechtzuerhalten, müssen Antragsteller und Hausbank bestimmte rechtliche und operative Voraussetzungen sowie Sorgfaltspflichten erfüllen. Dies umfasst die Einhaltung von EU-Beihilferegeln, Offenlegungspflichten und die Gewährleistung angemessener Sicherheiten.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der Hausbank, die als erster Ansprechpartner fungiert und die notwendigen Unterlagen an die Bürgschaftsbank weiterleitet. Die Hausbank hat dabei umfassende Pflichten hinsichtlich der Kreditwürdigkeitsprüfung, Überwachung und Meldung.

Rechtsgrundlage

Die Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg basieren auf den Allgemeinen Bürgschaftsbestimmungen Kredit (ABB-Kredit), die die Grundlage für die Mittelstandsförderung bilden und in Übereinstimmung mit EU-Beihilferecht stehen.

Ähnliche Programme

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

2.000.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Baden-Württemberg (Germany)

Sektoren

Sektoren:

Erneuerbare Energien, Forschung und Entwicklung, Sonstige

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Markteinführung, Skalierung, Umsetzung, Produktentwicklung, Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Infrastruktur, Dienstleistungserbringung, Sonstige

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Bürgschaftsbank Baden-Württemberg, Bund, Land Baden-Württemberg

Verwaltet von:

Bürgschaftsbank Baden-Württemberg

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