Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg – Kredit
Die Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg ermöglichen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie Freiberuflern in Baden-Württemberg den Zugang zu notwendigen Krediten. Das Programm ersetzt fehlende oder nicht ausreichende Kreditsicherheiten und sichert so die Finanzierung wirtschaftlich sinnvoller Vorhaben bis zu 2 Millionen Euro. Die Beantragung erfolgt über die Hausbank.
Wer wird gefördert?
Dieses Förderprogramm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Freiberufler in Baden-Württemberg, die für die Finanzierung ihrer Vorhaben nicht über ausreichende Kreditsicherheiten verfügen. Ziel ist es, den Mittelstand zu unterstützen, indem fehlende oder nicht ausreichende Kreditsicherheiten ersetzt oder ergänzt werden.
Was wird gefördert?
Das Programm fördert ein breites Spektrum an Vorhaben, die für Unternehmen und Freiberufler in verschiedenen Entwicklungsstadien relevant sind, von der Existenzgründung bis hin zu spezifischen Investitionen in zukunftsweisende Bereiche wie Bioenergieanlagen. Die Bürgschaft deckt Kapitalforderungen, jedoch keine Zinsen oder Bearbeitungsgebühren ab.
Art und Umfang der Förderung
Die Unterstützung erfolgt in Form von Ausfallbürgschaften mit einer hohen Bürgschaftsquote, die es Unternehmen ermöglicht, Finanzierungen bis zu einer signifikanten Höhe zu sichern. Dies ist ein entscheidendes Instrument zur Reduzierung des Kreditrisikos für Kreditgeber.
Bedingungen und Anforderungen
Um eine Ausfallbürgschaft zu erhalten und aufrechtzuerhalten, müssen Antragsteller und Hausbank bestimmte rechtliche und operative Voraussetzungen sowie Sorgfaltspflichten erfüllen. Dies umfasst die Einhaltung von EU-Beihilferegeln, Offenlegungspflichten und die Gewährleistung angemessener Sicherheiten.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der Hausbank, die als erster Ansprechpartner fungiert und die notwendigen Unterlagen an die Bürgschaftsbank weiterleitet. Die Hausbank hat dabei umfassende Pflichten hinsichtlich der Kreditwürdigkeitsprüfung, Überwachung und Meldung.
Rechtsgrundlage
Die Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg basieren auf den Allgemeinen Bürgschaftsbestimmungen Kredit (ABB-Kredit), die die Grundlage für die Mittelstandsförderung bilden und in Übereinstimmung mit EU-Beihilferecht stehen.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
2.000.000 €
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Baden-Württemberg (Germany)
Sektoren:
Erneuerbare Energien, Forschung und Entwicklung, Sonstige
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Planung, Markteinführung, Skalierung, Umsetzung, Produktentwicklung, Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Infrastruktur, Dienstleistungserbringung, Sonstige
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Bürgschaftsbank Baden-Württemberg, Bund, Land Baden-Württemberg
Verwaltet von:
Bürgschaftsbank Baden-Württemberg
Website: