Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Bremen
Die Ausfallbürgschaft der Bürgschaftsbank Bremen bietet eine essenzielle Unterstützung für Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Freiberufler, die Kredite ohne ausreichende Sicherheiten benötigen. Sie dient dazu, Finanzierungsvorhaben zu ermöglichen und das Kreditrisiko zu mindern, wodurch der Zugang zu dringend benötigtem Kapital erleichtert wird.
Wer wird gefördert?
Dieses Förderprogramm richtet sich an Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Freiberufler mit Sitz in Bremen, die für ihre Finanzierungsvorhaben nicht über ausreichende Sicherheiten verfügen. Ziel ist es, betriebswirtschaftlich sinnvolle Projekte durch die Übernahme von Ausfallbürgschaften zu ermöglichen und damit die Wirtschaft in Bremen zu stärken.
Was wird gefördert?
Die Bürgschaftsbank Bremen unterstützt eine breite Palette an Finanzierungsvorhaben, darunter Existenzgründungen, Geschäftsübernahmen, Investitionen und Betriebsmittelfinanzierungen. Die Förderung zielt darauf ab, fehlende oder unzureichende Kreditsicherheiten zu ersetzen oder zu ergänzen.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form von Ausfallbürgschaften für Kredite, die bis zu 80 Prozent des Kreditbetrags abdecken können. Die maximale Bürgschaftshöhe variiert je nach Programmbereich, von 100.000 EUR bis zu 1,25 Millionen EUR. Das Programm ist auf kontinuierlicher Basis verfügbar.
Bedingungen und Anforderungen
Um eine Ausfallbürgschaft zu erhalten, müssen Antragsteller bestimmte rechtliche und finanzielle Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören der Unternehmenssitz in Bremen, betriebswirtschaftlich sinnvolle Vorhaben und die Stellung weiterer Sicherheiten. Es gelten zudem spezifische Verpflichtungen für Kreditnehmer und Hausbanken sowie Regelungen zu Beihilfen.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für die Ausfallbürgschaft erfolgt entweder direkt bei der Bürgschaftsbank oder über die Hausbank, abhängig vom gewählten Programmbereich. Die Kreditwürdigkeit des Antragstellers wird geprüft, und die Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Zielen der Wirtschaftsförderung wird bewertet.
Rechtliche Grundlagen
Die Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Bremen basieren auf den Allgemeinen Bürgschaftsbestimmungen Kredit (ABB) der deutschen Bürgschaftsbanken. Ergänzend gelten relevante bankaufsichts- und geldwäscherechtliche Vorschriften sowie europarechtliche Beihilferegelungen.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
1.250.000 €
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Bremen
Sektoren:
Sonstige
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Markteinführung, Skalierung, Umsetzung, Planung, Sonstige
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Bürgschaftsbank Bremen GmbH
Verwaltet von:
Bürgschaftsbank Bremen GmbH
Zusätzliche Partner:
Hausbanken, Bundesrepublik Deutschland, Land Bremen
Website: