Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Garantie

Die Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt bietet Ausfallbürgschaften an, um Unternehmen und Existenzgründern in Sachsen-Anhalt den Zugang zu Krediten zu erleichtern. Das Programm ersetzt fehlende oder unzureichende Sicherheiten und deckt bis zu 80 % des Kreditbetrags ab, bis maximal 2 Mio. € für vielfältige Finanzierungsvorhaben.

Wer wird gefördert

Das Förderprogramm der Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt richtet sich an Existenzgründer, bestehende kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft sowie Freiberufler. Die Förderung ist auf Unternehmen mit Investitionsort in Sachsen-Anhalt beschränkt und zielt darauf ab, fehlende oder nicht ausreichende Kreditsicherheiten für deren Finanzierungsvorhaben zu ersetzen oder zu ergänzen.

Was wird gefördert

Die Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt unterstützen vielfältige Finanzierungszwecke wie Existenzgründungen, Unternehmensnachfolgen, Investitionen, Betriebsmittel und weitere spezielle Finanzierungen. Die Bürgschaft deckt dabei bis zu 80 Prozent des Kreditbetrages ab, wobei der Höchstbetrag der Bürgschaft 2 Millionen Euro beträgt.

Art und Umfang der Förderung

Dieses Förderprogramm bietet Ausfallbürgschaften als Finanzinstrument an, um fehlende Kreditsicherheiten zu kompensieren. Die Bürgschaften können bis zu 80 Prozent des Kreditbetrages abdecken, wobei der Höchstbetrag 2 Millionen Euro beträgt. Die Laufzeiten variieren je nach Finanzierungszweck.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Inanspruchnahme der Ausfallbürgschaften gelten spezifische Bedingungen hinsichtlich der Bonität, des Unternehmenssitzes und der Einhaltung beihilferechtlicher Vorgaben. Es bestehen detaillierte Pflichten für Kreditnehmer und Hausbanken, insbesondere bezüglich Informationsaustausch, Prüfungsrechten und der Verwaltung von Sicherheiten, um die ordnungsgemäße Abwicklung sicherzustellen.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für Ausfallbürgschaften erfolgt über die Hausbank des Antragstellers, die den Antrag prüft und digital an die Bürgschaftsbank weiterleitet. Die Prüfung der Kreditwürdigkeit und der Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Förderzielen erfolgt durch die Bürgschaftsbank.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm basiert auf den Allgemeinen Bürgschaftsbestimmungen Kredit (ABB), die bundesweit einheitlich für deutsche Bürgschaftsbanken gelten. Diese Bestimmungen regeln den Rahmen und die Bedingungen der Ausfallbürgschaften unter Beachtung deutscher und europäischer Rechtsvorschriften.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

2.000.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Sachsen-Anhalt

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Markteinführung, Skalierung, Kommerzialisierung, Planung, Umsetzung, Infrastruktur, Dienstleistungserbringung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt GmbH, Bund, Land Sachsen-Anhalt

Verwaltet von:

Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt GmbH

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