Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt
Die Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt bietet Ausfallbürgschaften an, um Unternehmen und Existenzgründern in Sachsen-Anhalt den Zugang zu Krediten zu erleichtern. Das Programm ersetzt fehlende oder unzureichende Sicherheiten und deckt bis zu 80 % des Kreditbetrags ab, bis maximal 2 Mio. € für vielfältige Finanzierungsvorhaben.
Wer wird gefördert
Das Förderprogramm der Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt richtet sich an Existenzgründer, bestehende kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft sowie Freiberufler. Die Förderung ist auf Unternehmen mit Investitionsort in Sachsen-Anhalt beschränkt und zielt darauf ab, fehlende oder nicht ausreichende Kreditsicherheiten für deren Finanzierungsvorhaben zu ersetzen oder zu ergänzen.
Was wird gefördert
Die Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt unterstützen vielfältige Finanzierungszwecke wie Existenzgründungen, Unternehmensnachfolgen, Investitionen, Betriebsmittel und weitere spezielle Finanzierungen. Die Bürgschaft deckt dabei bis zu 80 Prozent des Kreditbetrages ab, wobei der Höchstbetrag der Bürgschaft 2 Millionen Euro beträgt.
Art und Umfang der Förderung
Dieses Förderprogramm bietet Ausfallbürgschaften als Finanzinstrument an, um fehlende Kreditsicherheiten zu kompensieren. Die Bürgschaften können bis zu 80 Prozent des Kreditbetrages abdecken, wobei der Höchstbetrag 2 Millionen Euro beträgt. Die Laufzeiten variieren je nach Finanzierungszweck.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Inanspruchnahme der Ausfallbürgschaften gelten spezifische Bedingungen hinsichtlich der Bonität, des Unternehmenssitzes und der Einhaltung beihilferechtlicher Vorgaben. Es bestehen detaillierte Pflichten für Kreditnehmer und Hausbanken, insbesondere bezüglich Informationsaustausch, Prüfungsrechten und der Verwaltung von Sicherheiten, um die ordnungsgemäße Abwicklung sicherzustellen.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für Ausfallbürgschaften erfolgt über die Hausbank des Antragstellers, die den Antrag prüft und digital an die Bürgschaftsbank weiterleitet. Die Prüfung der Kreditwürdigkeit und der Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Förderzielen erfolgt durch die Bürgschaftsbank.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm basiert auf den Allgemeinen Bürgschaftsbestimmungen Kredit (ABB), die bundesweit einheitlich für deutsche Bürgschaftsbanken gelten. Diese Bestimmungen regeln den Rahmen und die Bedingungen der Ausfallbürgschaften unter Beachtung deutscher und europäischer Rechtsvorschriften.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
2.000.000 €
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Sachsen-Anhalt
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Markteinführung, Skalierung, Kommerzialisierung, Planung, Umsetzung, Infrastruktur, Dienstleistungserbringung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt GmbH, Bund, Land Sachsen-Anhalt
Verwaltet von:
Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt GmbH
Website: