Bürgschaften des Landes Sachsen-Anhalt als De-minimis-Beihilfen
Das Land Sachsen-Anhalt bietet Bürgschaften für Kredite an, um volkswirtschaftlich förderungswürdige und betriebswirtschaftlich vertretbare Maßnahmen zu ermöglichen. Diese Unterstützung richtet sich an Unternehmen, Freiberufler sowie soziale, kulturelle und wissenschaftliche Einrichtungen und wird als Ausfallbürgschaft im Rahmen der De-minimis-Regelung gewährt. Sie stellt eine wichtige Finanzierungshilfe dar, insbesondere wenn herkömmliche Sicherheiten nicht ausreichen.
Wer wird gefördert?
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Unternehmen, Freiberufler und soziale, kulturelle sowie wissenschaftliche Einrichtungen mit Bürgschaften für betriebswirtschaftlich vertretbare und volkswirtschaftlich förderungswürdige Maßnahmen. Die Förderung richtet sich an Antragsteller mit Betriebsstätte oder einem förderungsfähigen Vorhaben in Sachsen-Anhalt, wobei bestimmte Branchen und öffentliche Unternehmen ausgeschlossen sind.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Investitions-, Betriebs- und Avalkredite, die der Umsetzung förderungswürdiger Maßnahmen dienen. Die Landesbürgschaft deckt einen Teil des Ausfallrisikos des Kredites ab, wobei bestimmte Kostenkategorien von der Mitverbürgung ausgeschlossen sind.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als Ausfallbürgschaft, die einen wesentlichen Teil des Ausfallrisikos für Kredite deckt. Die maximale Bürgschaftshöhe pro Unternehmen ist auf 10,5 Millionen Euro begrenzt, wobei die individuellen Bürgschaftssätze in der Regel 70 % betragen und in Ausnahmefällen auf bis zu 80 % erhöht werden können. Die Laufzeiten der Bürgschaften variieren je nach Kreditart.
Bedingungen und Anforderungen
Die Gewährung einer Landesbürgschaft ist an diverse Bedingungen und rechtliche Anforderungen geknüpft, um die Kreditwürdigkeit des Antragstellers, die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens und die Einhaltung beihilferechtlicher Vorgaben zu gewährleisten. Dazu gehören spezifische Auflagen zur Kreditwürdigkeit, Eigenmittelbeteiligung und zur De-minimis-Regelung, sowie zur Sicherheitenstellung.
Antragsverfahren
Der Antrag auf eine Landesbürgschaft wird über den Kreditgeber bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt eingereicht. Das Verfahren ist formal und beinhaltet eine umfassende Prüfung sowie die Beschlussfassung durch einen Bürgschaftsausschuss, der die Auffassungen der beteiligten Ministerien koordiniert.
Rechtsgrundlage
Die Landesbürgschaften in Sachsen-Anhalt basieren auf einer spezifischen Richtlinie des Finanzministeriums, die die Vergabe als De-minimis-Beihilfen regelt und die Haushaltsordnung sowie EU-Beihilferechte berücksichtigt.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
10.500.000 €
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Sachsen-Anhalt (Deutschland)
Sektoren:
Sonstige
Begünstigte:
Unternehmen, Freiberufler, Träger sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Einrichtungen
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Planung, Umsetzung, Skalierung, Kommerzialisierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt
Verwaltet von:
Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)
Website: