Bürgschaften des Landes Sachsen-Anhalt als De-minimis-Beihilfen

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Garantie

Das Land Sachsen-Anhalt bietet Bürgschaften für Kredite an, um volkswirtschaftlich förderungswürdige und betriebswirtschaftlich vertretbare Maßnahmen zu ermöglichen. Diese Unterstützung richtet sich an Unternehmen, Freiberufler sowie soziale, kulturelle und wissenschaftliche Einrichtungen und wird als Ausfallbürgschaft im Rahmen der De-minimis-Regelung gewährt. Sie stellt eine wichtige Finanzierungshilfe dar, insbesondere wenn herkömmliche Sicherheiten nicht ausreichen.

Wer wird gefördert?

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Unternehmen, Freiberufler und soziale, kulturelle sowie wissenschaftliche Einrichtungen mit Bürgschaften für betriebswirtschaftlich vertretbare und volkswirtschaftlich förderungswürdige Maßnahmen. Die Förderung richtet sich an Antragsteller mit Betriebsstätte oder einem förderungsfähigen Vorhaben in Sachsen-Anhalt, wobei bestimmte Branchen und öffentliche Unternehmen ausgeschlossen sind.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Investitions-, Betriebs- und Avalkredite, die der Umsetzung förderungswürdiger Maßnahmen dienen. Die Landesbürgschaft deckt einen Teil des Ausfallrisikos des Kredites ab, wobei bestimmte Kostenkategorien von der Mitverbürgung ausgeschlossen sind.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als Ausfallbürgschaft, die einen wesentlichen Teil des Ausfallrisikos für Kredite deckt. Die maximale Bürgschaftshöhe pro Unternehmen ist auf 10,5 Millionen Euro begrenzt, wobei die individuellen Bürgschaftssätze in der Regel 70 % betragen und in Ausnahmefällen auf bis zu 80 % erhöht werden können. Die Laufzeiten der Bürgschaften variieren je nach Kreditart.

Bedingungen und Anforderungen

Die Gewährung einer Landesbürgschaft ist an diverse Bedingungen und rechtliche Anforderungen geknüpft, um die Kreditwürdigkeit des Antragstellers, die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens und die Einhaltung beihilferechtlicher Vorgaben zu gewährleisten. Dazu gehören spezifische Auflagen zur Kreditwürdigkeit, Eigenmittelbeteiligung und zur De-minimis-Regelung, sowie zur Sicherheitenstellung.

Antragsverfahren

Der Antrag auf eine Landesbürgschaft wird über den Kreditgeber bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt eingereicht. Das Verfahren ist formal und beinhaltet eine umfassende Prüfung sowie die Beschlussfassung durch einen Bürgschaftsausschuss, der die Auffassungen der beteiligten Ministerien koordiniert.

Rechtsgrundlage

Die Landesbürgschaften in Sachsen-Anhalt basieren auf einer spezifischen Richtlinie des Finanzministeriums, die die Vergabe als De-minimis-Beihilfen regelt und die Haushaltsordnung sowie EU-Beihilferechte berücksichtigt.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

10.500.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Sachsen-Anhalt (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Unternehmen, Freiberufler, Träger sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Einrichtungen

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Umsetzung, Skalierung, Kommerzialisierung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt

Verwaltet von:

Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)

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