Bürgschaft ohne Bank (BoB)

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Garantie

Die Bürgschaft ohne Bank (BoB) in Sachsen-Anhalt unterstützt Existenzgründer und kleine sowie mittlere Unternehmen bei Investitionen mit kleinerem Kreditbedarf. Sie ersetzt fehlende oder unzureichende Kreditsicherheiten und ermöglicht so die Finanzierung vielfältiger Vorhaben direkt über die Bürgschaftsbank.

Wer wird gefördert: Zielgruppen und geografische Reichweite

Die Bürgschaft ohne Bank (BoB) richtet sich an Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Freiberufler, die in Sachsen-Anhalt investieren möchten und Schwierigkeiten bei der Beschaffung banküblicher Sicherheiten haben. Das Programm zielt darauf ab, fehlende oder unzureichende Kreditsicherheiten zu ersetzen und so die Finanzierung wichtiger unternehmerischer Vorhaben zu ermöglichen.

Was wird gefördert: Projektarten und förderfähige Maßnahmen

Die Bürgschaft ohne Bank unterstützt eine breite Palette unternehmerischer Vorhaben, darunter Existenzgründungen, Investitionen und Betriebsmittel. Die Bürgschaft deckt dabei einen Großteil des Kreditbetrags ab, schließt jedoch bestimmte Kostenarten wie Zinsen oder Provisionen explizit aus. Das Programm konzentriert sich auf die Sicherung von Krediten in verschiedenen Projektphasen, von der Gründung bis zur Erweiterung.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form einer Ausfall- und Höchstbetragsbürgschaft. Die Bürgschaft kann bis zu 80 Prozent des Kreditbetrages umfassen und ist auf einen Höchstbetrag von 400.000 Euro pro Unternehmen begrenzt. Es handelt sich um eine zeitlich befristete Bürgschaft, die flexibel auf die Laufzeiten der zu sichernden Kredite abgestimmt ist.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Beantragung und den Erhalt der Bürgschaft ohne Bank (BoB) gelten spezifische rechtliche, administrative und operative Bedingungen. Dies umfasst Voraussetzungen für die Antragstellung, Regelungen zum Beihilferecht der EU, bestimmte Budgetbeschränkungen hinsichtlich nicht verbürgbarer Kosten sowie umfassende Informations- und Sorgfaltspflichten für Kreditnehmer und Hausbanken.

Antragsverfahren

Der Antrag für die Bürgschaft ohne Bank (BoB) wird direkt bei der Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt GmbH eingereicht. Die Bürgschaftsbank führt eine Erstprüfung des Vorhabens durch, und die Hausbank ist für die Kreditwürdigkeitsprüfung zuständig. Der gesamte Prozess erfordert die Bereitstellung umfassender Unterlagen und die Einhaltung von Melde- und Informationspflichten, insbesondere bei digitaler Übermittlung.

Rechtsgrundlage

Die Bürgschaft ohne Bank (BoB) wird durch die Allgemeinen Bürgschaftsbestimmungen Kredit (ABB) der deutschen Bürgschaftsbanken geregelt und ist darüber hinaus an wichtige übergeordnete Regelungen wie das Kreditwesengesetz und das EU-Beihilferecht gebunden. Diese rechtlichen Grundlagen stellen die Legitimität und die Rahmenbedingungen des Förderprogramms sicher. Offizielle Texte sind online und in den Geschäftsräumen der Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt zugänglich.

Ähnliche Programme

#Bürgschaft ohne Bank (BoB)#Bürgschaft Sachsen-Anhalt#Existenzgründung Förderung#KMU Finanzierung#Unternehmensbürgschaft#Kreditbesicherung#Investitionsförderung#Betriebsmittelbürgschaft#Freiberufler Finanzierung#Mittelstandsförderung#Ausfallbürgschaft#Deggendorf-Klausel#Sachsen-Anhalt Wirtschaftsförderung#Unternehmensnachfolge#Aval Finanzierung#Contracting Finanzierung#Betriebsimmobilien Finanzierung

Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

400.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Sachsen-Anhalt (Deutschland)

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Markteinführung, Umsetzung, Infrastruktur

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt GmbH, Bund, Land Sachsen-Anhalt

Verwaltet von:

Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt GmbH

0 x 0
XS