Bürgschaft ohne Bank (BoB)
Die Bürgschaft ohne Bank (BoB) in Sachsen-Anhalt unterstützt Existenzgründer und kleine sowie mittlere Unternehmen bei Investitionen mit kleinerem Kreditbedarf. Sie ersetzt fehlende oder unzureichende Kreditsicherheiten und ermöglicht so die Finanzierung vielfältiger Vorhaben direkt über die Bürgschaftsbank.
Wer wird gefördert: Zielgruppen und geografische Reichweite
Die Bürgschaft ohne Bank (BoB) richtet sich an Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Freiberufler, die in Sachsen-Anhalt investieren möchten und Schwierigkeiten bei der Beschaffung banküblicher Sicherheiten haben. Das Programm zielt darauf ab, fehlende oder unzureichende Kreditsicherheiten zu ersetzen und so die Finanzierung wichtiger unternehmerischer Vorhaben zu ermöglichen.
Was wird gefördert: Projektarten und förderfähige Maßnahmen
Die Bürgschaft ohne Bank unterstützt eine breite Palette unternehmerischer Vorhaben, darunter Existenzgründungen, Investitionen und Betriebsmittel. Die Bürgschaft deckt dabei einen Großteil des Kreditbetrags ab, schließt jedoch bestimmte Kostenarten wie Zinsen oder Provisionen explizit aus. Das Programm konzentriert sich auf die Sicherung von Krediten in verschiedenen Projektphasen, von der Gründung bis zur Erweiterung.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form einer Ausfall- und Höchstbetragsbürgschaft. Die Bürgschaft kann bis zu 80 Prozent des Kreditbetrages umfassen und ist auf einen Höchstbetrag von 400.000 Euro pro Unternehmen begrenzt. Es handelt sich um eine zeitlich befristete Bürgschaft, die flexibel auf die Laufzeiten der zu sichernden Kredite abgestimmt ist.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Beantragung und den Erhalt der Bürgschaft ohne Bank (BoB) gelten spezifische rechtliche, administrative und operative Bedingungen. Dies umfasst Voraussetzungen für die Antragstellung, Regelungen zum Beihilferecht der EU, bestimmte Budgetbeschränkungen hinsichtlich nicht verbürgbarer Kosten sowie umfassende Informations- und Sorgfaltspflichten für Kreditnehmer und Hausbanken.
Antragsverfahren
Der Antrag für die Bürgschaft ohne Bank (BoB) wird direkt bei der Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt GmbH eingereicht. Die Bürgschaftsbank führt eine Erstprüfung des Vorhabens durch, und die Hausbank ist für die Kreditwürdigkeitsprüfung zuständig. Der gesamte Prozess erfordert die Bereitstellung umfassender Unterlagen und die Einhaltung von Melde- und Informationspflichten, insbesondere bei digitaler Übermittlung.
Rechtsgrundlage
Die Bürgschaft ohne Bank (BoB) wird durch die Allgemeinen Bürgschaftsbestimmungen Kredit (ABB) der deutschen Bürgschaftsbanken geregelt und ist darüber hinaus an wichtige übergeordnete Regelungen wie das Kreditwesengesetz und das EU-Beihilferecht gebunden. Diese rechtlichen Grundlagen stellen die Legitimität und die Rahmenbedingungen des Förderprogramms sicher. Offizielle Texte sind online und in den Geschäftsräumen der Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt zugänglich.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
400.000 €
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Sachsen-Anhalt (Deutschland)
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Markteinführung, Umsetzung, Infrastruktur
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt GmbH, Bund, Land Sachsen-Anhalt
Verwaltet von:
Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt GmbH
Website: