Förderung landwirtschaftlicher Betriebe in benachteiligten und spezifischen Gebieten (Ausgleichszulage)
Der Freistaat Thüringen unterstützt landwirtschaftliche Betriebe durch die Ausgleichszulage. Dieses Programm zielt darauf ab, Einkommensverluste und zusätzliche Kosten in benachteiligten oder spezifischen Gebieten zu kompensieren sowie nachhaltige Verfahren im Rahmen der FFH- und Vogelschutzrichtlinie zu fördern, insbesondere durch den Verzicht auf bestimmte Pflanzenschutzmittel in Natura 2000-Gebieten. Es ist eine wichtige Initiative zur Aufrechterhaltung der landwirtschaftlichen Flächennutzung und zum Erhalt der Kulturlandschaft und Biodiversität.
Wer wird gefördert
Die Förderung richtet sich an natürliche und juristische Personen mit Betriebssitz in Thüringen, die landwirtschaftliche Flächen in benachteiligten oder spezifischen Gebieten bewirtschaften. Ein weiterer Förderzweck ist der Ausgleich von Nachteilen durch den Verzicht auf bestimmte Pflanzenschutzmittel in Natura 2000-Gebieten.
Was wird gefördert
Das Programm fördert die landwirtschaftliche Flächennutzung in spezifischen Gebieten Thüringens und unterstützt nachhaltige Verfahren, die zum Schutz der Biodiversität beitragen, insbesondere den Verzicht auf Pflanzenschutzmittel in sensiblen Natura 2000-Gebieten. Gefördert werden produktiv genutzte Acker- und Dauerkulturflächen sowie Dauergrünland.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als jährlicher, nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Höhe variiert je nach Gebietstyp und Fläche, mit Degressionen ab bestimmten Hektargrenzen für die Förderung in benachteiligten und spezifischen Gebieten.
Bedingungen und Anforderungen
Antragsteller müssen ihren Betriebssitz in Thüringen haben und die geförderten Flächen selbst bewirtschaften. Es gelten spezifische Mindestflächen und Förderbeträge. Für große Unternehmen im EAP-Bereich ist eine kontrafaktische Analyse erforderlich, um den Anreizeffekt der Beihilfe zu bestätigen. Die Einhaltung von Cross-Compliance-Regelungen ist für AGZ/SPG obligatorisch.
Antragsverfahren
Der Antrag ist jährlich bis zum 15. Mai digital über das Antragsportal PORTIA als Teil des Sammelantrages beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum einzureichen. Die Bewilligung erfolgt nach umfassenden Kontrollen, einschließlich Verwaltungskontrollen, Flächenüberwachungssystemen und ggf. Vor-Ort-Kontrollen.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm „Ausgleichszulage“ basiert auf einer Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft und wird durch eine Vielzahl von EU-Verordnungen, Bundesgesetzen und Landesvorschriften legitimiert, insbesondere aus dem Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik und der ländlichen Entwicklung.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
Bis zu 1.527,00 €/Hektar
Einsendeschluss:
15.05.2026
Offen bis:
31.12.2025
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Thüringen (Deutschland)
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft
Begünstigte:
Agriculture, forestry & fishing
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Umsetzung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Verwaltet von:
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Zusätzliche Partner:
Europäische Union (ELER), Bund (GAK)