Förderung landwirtschaftlicher Betriebe in benachteiligten und spezifischen Gebieten (Ausgleichszulage)

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Der Freistaat Thüringen unterstützt landwirtschaftliche Betriebe durch die Ausgleichszulage. Dieses Programm zielt darauf ab, Einkommensverluste und zusätzliche Kosten in benachteiligten oder spezifischen Gebieten zu kompensieren sowie nachhaltige Verfahren im Rahmen der FFH- und Vogelschutzrichtlinie zu fördern, insbesondere durch den Verzicht auf bestimmte Pflanzenschutzmittel in Natura 2000-Gebieten. Es ist eine wichtige Initiative zur Aufrechterhaltung der landwirtschaftlichen Flächennutzung und zum Erhalt der Kulturlandschaft und Biodiversität.

Wer wird gefördert

Die Förderung richtet sich an natürliche und juristische Personen mit Betriebssitz in Thüringen, die landwirtschaftliche Flächen in benachteiligten oder spezifischen Gebieten bewirtschaften. Ein weiterer Förderzweck ist der Ausgleich von Nachteilen durch den Verzicht auf bestimmte Pflanzenschutzmittel in Natura 2000-Gebieten.

Was wird gefördert

Das Programm fördert die landwirtschaftliche Flächennutzung in spezifischen Gebieten Thüringens und unterstützt nachhaltige Verfahren, die zum Schutz der Biodiversität beitragen, insbesondere den Verzicht auf Pflanzenschutzmittel in sensiblen Natura 2000-Gebieten. Gefördert werden produktiv genutzte Acker- und Dauerkulturflächen sowie Dauergrünland.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als jährlicher, nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Höhe variiert je nach Gebietstyp und Fläche, mit Degressionen ab bestimmten Hektargrenzen für die Förderung in benachteiligten und spezifischen Gebieten.

Bedingungen und Anforderungen

Antragsteller müssen ihren Betriebssitz in Thüringen haben und die geförderten Flächen selbst bewirtschaften. Es gelten spezifische Mindestflächen und Förderbeträge. Für große Unternehmen im EAP-Bereich ist eine kontrafaktische Analyse erforderlich, um den Anreizeffekt der Beihilfe zu bestätigen. Die Einhaltung von Cross-Compliance-Regelungen ist für AGZ/SPG obligatorisch.

Antragsverfahren

Der Antrag ist jährlich bis zum 15. Mai digital über das Antragsportal PORTIA als Teil des Sammelantrages beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum einzureichen. Die Bewilligung erfolgt nach umfassenden Kontrollen, einschließlich Verwaltungskontrollen, Flächenüberwachungssystemen und ggf. Vor-Ort-Kontrollen.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm „Ausgleichszulage“ basiert auf einer Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft und wird durch eine Vielzahl von EU-Verordnungen, Bundesgesetzen und Landesvorschriften legitimiert, insbesondere aus dem Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik und der ländlichen Entwicklung.

Ähnliche Programme

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Bis zu 1.527,00 €/Hektar

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

15.05.2026

Offen bis

Offen bis:

31.12.2025

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Thüringen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Landwirtschaft und Agrarwirtschaft

Begünstigte

Begünstigte:

Agriculture, forestry & fishing

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Verwaltet von:

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)

Zusätzliche Partner:

Europäische Union (ELER), Bund (GAK)

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