Außenwirtschaftsförderungsrichtlinie (AWR)
Die Außenwirtschaftsförderungsrichtlinie des Landes Schleswig-Holstein bietet kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) finanzielle Unterstützung in Form eines Zuschusses. Das Programm fördert die Beteiligung an Firmengemeinschaftsbüros im außereuropäischen Ausland, um die Markterschließung zu erleichtern und somit die Exportaktivitäten sowie die Arbeitsplatzsicherung in Schleswig-Holstein zu stärken.
Wer wird gefördert? Überblick zur Außenwirtschaftsförderung
Die Außenwirtschaftsförderungsrichtlinie (AWR) richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz in Schleswig-Holstein. Ziel ist es, diese Unternehmen bei der Erschließung neuer Märkte in Drittländern zu unterstützen, um ihr Exportgeschäft zu stärken und zur Schaffung sowie Sicherung von Arbeitsplätzen im Land beizutragen. Die Förderung konzentriert sich auf die Beteiligung an Firmengemeinschaftsbüros im außereuropäischen Ausland.
Was wird gefördert? Details zu Projektarten und Kosten
Diese Förderrichtlinie unterstützt die Beteiligung von KMU an Firmengemeinschaftsbüros im außereuropäischen Ausland. Die Maßnahmen dienen primär der Markterkundung. Es werden spezifische Kostenkategorien definiert, während andere ausdrücklich ausgeschlossen sind, um eine zielgerichtete Nutzung der Fördermittel zu gewährleisten.
Art und Umfang der Förderung
Die Außenwirtschaftsförderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss und ist auf einen festen Höchstbetrag sowie eine maximale Laufzeit begrenzt. Die Förderhöhe ist prozentual an den zuwendungsfähigen Ausgaben ausgerichtet und unterliegt bestimmten Mindestanforderungen an die Ausgaben.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Antragsstellung und die Förderung gelten spezifische rechtliche und administrative Bedingungen, darunter die Einhaltung der De-Minimis-Regelung und besondere Anforderungen an die Zusammensetzung der beteiligten Unternehmen. Es gibt klare Vorgaben für die Antragsfrist und die Verwendung der Mittel.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren erfordert eine frühzeitige Einreichung der vollständigen Unterlagen bei der zuständigen Bewilligungsstelle. Die Entscheidung über die Förderung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Ein Informationsgespräch ist vor der Antragstellung empfohlen.
Rechtsgrundlage
Die Außenwirtschaftsförderungsrichtlinie (AWR) ist das Kernstück der rechtlichen Rahmenbedingungen dieses Förderprogramms. Ergänzt wird sie durch weitere wichtige Vorschriften wie die Landeshaushaltsordnung und EU-Beihilferegelungen, die die Umsetzung und Verwaltung der Fördermittel maßgeblich beeinflussen.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
15.000 €
Offen bis:
31.12.2025
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Schleswig-Holstein (Deutschland), Drittländer (außerhalb der EU, EWR und EU-Beitrittskandidaten)
Sektoren:
Sonstige
Art des Vorhabens:
Konsortium erforderlich
Förderbereiche:
Markteinführung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Verwaltet von:
Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH)
Zusätzliche Partner:
Industrie- und Handelskammern (IHK)