Neubau von Mietwohnungen – 1. Förderweg
Die Freie und Hansestadt Hamburg fördert den Neubau preisgünstiger Mietwohnungen für Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen. Das modulare Förderangebot der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) umfasst zinsvergünstigte Darlehen und Zuschüsse für Projekte wie Grundstückserwerb, Neubau und Erweiterungen. Es zielt darauf ab, Wohnraum für Familien, Senioren und Menschen mit Behinderung zu schaffen und zu modernisieren.
Wer wird gefördert
Hamburg fördert den Neubau und die Erweiterung preisgünstiger Mietwohnungen. Das Programm richtet sich an Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigte, die sozialen Wohnraum für Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen, insbesondere Familien, Senioren und Menschen mit Behinderung, schaffen möchten.
Was wird gefördert
Das Förderprogramm unterstützt vielfältige Maßnahmen im Mietwohnungsbau, von Neubauten bis zu Erweiterungen und Änderungen bestehender Wohnflächen. Es legt zudem Wert auf energiesparendes, nachhaltiges und barrierefreies Bauen sowie die Schaffung von spezifischem Wohnraum für verschiedene Zielgruppen.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt über zinsvergünstigte Darlehen und verschiedene Zuschüsse, deren Höhe und Umfang vom jeweiligen Modul und Vorhaben abhängen. Die Bindungslaufzeit für Mietpreis- und Belegungsbindungen beträgt 30 Jahre.
Bedingungen und Anforderungen
Die Förderung unterliegt spezifischen Bedingungen bezüglich der Antragstellung, der Qualifikation der Antragsteller, der Bauausführung und der späteren Nutzung der Wohnungen, einschließlich Mietpreis- und Belegungsbindungen. Auch Kumulierung mit anderen Förderungen ist geregelt.
Antragsverfahren
Der Antrag auf Förderung muss vor Baubeginn bei der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) eingereicht werden. Die IFB Hamburg prüft die Anträge und erteilt die schriftliche Zustimmung, die für den Baubeginn erforderlich ist.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm "Neubau von Mietwohnungen – 1. Förderweg" basiert auf der Förderrichtlinie für Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern in Hamburg, die am 01. Juli 2022 in Kraft getreten ist. Diese Richtlinie ist im Einklang mit dem Hamburgischen Wohnraumförderungsgesetz (HmbWoFG) und EU-Beihilfevorschriften verfasst.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
Bis zu 2.000,00 EUR/m² förderfähiger Wohnfläche (Darlehen), bis zu 18.970,00 EUR/Wohnung (Zuschüsse für rollstuhlgerechte Wohnungen) und laufende Zuschüsse von bis zu 7,50 EUR/m² Wfl. mtl.
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Hamburg (Deutschland)
Sektoren:
Bauwesen und Baustoffe, Sozialunternehmen
Begünstigte:
Wohnungsbau, Soziales Wohnen
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Produktentwicklung, Umsetzung, Infrastruktur
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Verwaltet von:
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)