Modernisierung von Wohnungen für Studierende und Auszubildende
Das Land Hamburg unterstützt die Modernisierung von Wohnungen und Wohnheimen für Studierende und Auszubildende. Das Programm gliedert sich in ein Klimaschutzprogramm für energetische Maßnahmen und ein Modernisierungsprogramm für Ausstattungsverbesserungen und umfassende Sanierungen. Die Förderung erfolgt als Zuschuss, der durch ein ergänzendes Darlehen kombiniert werden kann, um bezahlbaren und modernen Wohnraum zu schaffen.
Wer wird gefördert
Das Programm zur Modernisierung von Wohnungen für Studierende und Auszubildende in Hamburg richtet sich an Eigentümer und Erbbauberechtigte von Mietwohngebäuden. Ziel ist die Verbesserung des Wohnraums für diese spezifischen Zielgruppen, wobei die Förderung auf Hamburg begrenzt ist.
Was wird gefördert
Das Förderprogramm unterstützt eine breite Palette an Maßnahmen zur Wohnungsmodernisierung, die in zwei Hauptprogramme unterteilt sind: energetische Modernisierungen und umfassende Verbesserungen. Es werden sowohl direkte Modernisierungskosten als auch vorbereitende und ergänzende Maßnahmen gefördert.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt hauptsächlich als Zuschuss, ergänzt durch die Möglichkeit eines Darlehens. Die genaue Förderhöhe ist maßnahmenabhängig, wobei sowohl pauschale Beträge als auch Prozentsätze der förderfähigen Kosten zur Anwendung kommen können.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Inanspruchnahme der Förderung müssen diverse Bedingungen und Anforderungen erfüllt werden, die von der Antragsstellung bis zur Projektumsetzung reichen. Diese betreffen unter anderem die Einhaltung mietrechtlicher Vorgaben, die Sicherstellung der Finanzierung und die Beachtung beihilferechtlicher Bestimmungen.
Antragsverfahren
Der Antragsprozess für die Wohnungsmodernisierungsförderung ist klar strukturiert und erfordert die Einreichung vor Maßnahmenbeginn. Die IFB Hamburg ist dabei die zentrale Anlaufstelle für Beratung und Antragstellung.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm basiert auf einer spezifischen Förderrichtlinie, die im Einklang mit dem Hamburgischen Wohnraumförderungsgesetz und europäischen Beihilfevorschriften steht. Die offizielle Richtlinie ist die primäre Rechtsgrundlage für alle Förderentscheidungen.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
500.000,00 €
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Hamburg (Germany)
Sektoren:
Bauwesen und Baustoffe, Energieerzeugung und -versorgung, Erneuerbare Energien, Dienstleistungssektor
Begünstigte:
Wohnungsbau, Energieeffizienz & Erneuerbare Energien
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Umsetzung, Prozessoptimierung, Infrastruktur
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW)
Verwaltet von:
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)