Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“
Das Land Nordrhein-Westfalen bietet Kommunen eine Kofinanzierung zum Bundesprogramm "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland". Ziel ist es, den flächendeckenden Ausbau leistungsfähiger Gigabitnetze zu unterstützen, insbesondere in unterversorgten Gebieten, indem die Wirtschaftlichkeitslücke geschlossen oder Betreibermodelle gefördert werden. Diese ergänzende Landesförderung ist entscheidend, um den Kommunen weiterhin den Zugang zum geförderten Breitbandausbau zu ermöglichen.
Wer wird gefördert: Zielgruppen und Geltungsbereich
Dieses Landesprogramm zur Kofinanzierung des Gigabitausbaus richtet sich an Kommunen und öffentliche Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen. Es unterstützt Gebietskörperschaften dabei, Fördermittel des Bundesprogramms für den Gigabitausbau der Telekommunikationsnetze zu ergänzen, um den flächendeckenden Ausbau in unterversorgten Gebieten voranzutreiben. Das primäre Ziel ist die Sicherstellung einer leistungsfähigen digitalen Infrastruktur im Land.
Was wird gefördert: Projekte und Aktivitäten
Das Förderprogramm konzentriert sich auf Investitionen zum Ausbau von Telekommunikationsnetzen, insbesondere in den Bereichen Digitalisierung und Infrastruktur, und unterstützt Projekte, die sich in der Umsetzungsphase befinden. Es werden sowohl Maßnahmen zur Schließung von Wirtschaftlichkeitslücken als auch die Errichtung passiver Infrastrukturen gefördert.
Art und Umfang der Förderung
Dieses Programm bietet Kommunen in Nordrhein-Westfalen eine ergänzende finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen für den Gigabitausbau. Die Höhe der Förderung variiert je nach Finanzkraft der Gemeinde, wobei finanzschwache Gemeinden höhere Fördersätze erhalten können. Es gibt keine spezifischen Mindestförderbeträge für den Kofinanzierungsanteil des Landes.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Beantragung und den Erhalt der Kofinanzierung sind spezifische Voraussetzungen zu erfüllen, die eng an die Bedingungen des zugrunde liegenden Bundesprogramms gekoppelt sind. Dazu gehören unter anderem ein bestandskräftiger Bundesbescheid und die Einhaltung der haushaltsrechtlichen sowie europarechtlichen Vorgaben.
Antragsverfahren
Der Antragsprozess für die Kofinanzierung des Gigabitausbaus durch das Land Nordrhein-Westfalen basiert auf einem bereits erteilten Bewilligungsbescheid des Bundes. Die Antragstellung erfolgt bei der zuständigen Bezirksregierung, welche die Anträge auf Basis des Bundesbescheids prüft und über die Landesförderung entscheidet.
Rechtsgrundlage
Dieses Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen ist durch eine spezifische Richtlinie etabliert und unterliegt einer Reihe von haushaltsrechtlichen, verwaltungsrechtlichen und europarechtlichen Bestimmungen. Die primäre Legitimation leitet sich aus der Landesrichtlinie zur Kofinanzierung des Bundesprogramms ab, während weitere Gesetze und Verordnungen die konkrete Umsetzung und Verwaltung der Fördermittel regeln.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, für finanzschwache Gemeinden 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
31.12.2025
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Nordrhein-Westfalen (Deutschland)
Sektoren:
Informations- und Kommunikationstechnologie, Umwelttechnologie, Dienstleistungssektor, Umwelt- und Klimaschutz
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Umsetzung, Infrastruktur
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)
Verwaltet von:
zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen