Gigabitmitfinanzierung

Zuletzt aktualisiert: 11.6.2025
Zuschuss

Das Land Baden-Württemberg bietet eine Mitfinanzierung für den Ausbau gigabitfähiger Telekommunikationsnetze an. Dieses Programm ergänzt die Bundesförderung für Projekte im Rahmen der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0. Es ermöglicht Gebietskörperschaften und Unternehmen in öffentlicher Trägerschaft, einen erhöhten Gesamtfördersatz von bis zu 90 Prozent für ihre Breitbandprojekte zu erhalten, um den digitalen Infrastrukturausbau im Land voranzutreiben.

Wer wird gefördert?

Dieses Förderprogramm richtet sich an Gebietskörperschaften und Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft in Baden-Württemberg. Ziel ist die Unterstützung des technologieneutralen und zukunftsfähigen Gigabitausbaus, insbesondere in Bereichen mit Nachholbedarf und zur Nutzung von Synergien.

Was wird gefördert?

Das Programm fördert Ausgaben im Zusammenhang mit dem Ausbau gigabitfähiger Telekommunikationsnetze in Baden-Württemberg, insbesondere zur Schließung von Wirtschaftlichkeitslücken und zur Realisierung von Betreibermodellen. Planungs- und Beratungsleistungen sind von der Förderung ausgeschlossen. Die geförderten Projekte zielen auf die Umsetzung und den Ausbau digitaler Infrastruktur ab.

Art und Umfang der Förderung

Die Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Das Land erhöht den Fördersatz des Bundesprogramms auf einen Gesamtfördersatz von bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die genaue Förderhöhe des Landes variiert.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Landesmitfinanzierung gelten spezifische Voraussetzungen, darunter die bereits erfolgte Förderung durch das Bundesprogramm und die Einhaltung bestimmter Bewertungskriterien. Es bestehen zudem klare Regelungen zu Mitteilungs- und Dokumentationspflichten sowie zur Rückforderung der Gelder.

Antragsverfahren

Der Antrag auf Landesmitfinanzierung ist online über das Service-Portal Baden-Württemberg einzureichen. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen, basierend auf den vom Bund festgestellten förderfähigen Ausgaben und zusätzlichen landesspezifischen Kriterien.

Rechtsgrundlage

Die Grundlage für die Landesmitfinanzierung bildet die Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27. Juli 2023.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

31.12.2025

Offen bis

Offen bis:

31.12.2025

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Baden-Württemberg

Sektoren

Sektoren:

Informations- und Kommunikationstechnologie, Forschung und Entwicklung, Verkehr und Logistik, Umwelt- und Klimaschutz

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Infrastruktur

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg

Verwaltet von:

Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg

Zusätzliche Partner:

Bundesministerium für Digitales und Verkehr, dessen beauftragter Projektträger

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