Bayerisches Modernisierungsprogramm (BayModR)

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
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Das Bayerische Modernisierungsprogramm bietet Eigentümern von Mietwohngebäuden und stationären Pflegeeinrichtungen in Bayern zinsverbilligte Darlehen und ergänzende Zuschüsse. Ziel ist die Verbesserung von Wohnraum, die Anpassung an altersgerechte Bedürfnisse sowie die Steigerung der Energieeffizienz. Das Programm fördert sozialverträgliche Modernisierungen und trägt zur Erhaltung der städtebaulichen Funktion älterer Wohnviertel bei.

Wer wird gefördert?

Das Bayerische Modernisierungsprogramm richtet sich an Eigentümer, Erbbauberechtigte und Nießbraucher von Mietwohngebäuden und stationären Pflegeeinrichtungen in Bayern. Ziel ist die Verbesserung des Wohnraums, die Anpassung an altersgerechte Bedürfnisse sowie die Förderung von Energieeffizienz und sozialverträglichen Mieten.

Was wird gefördert?

Das Programm fördert Modernisierungs- und Erneuerungsmaßnahmen an Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern (mindestens drei Mietwohnungen ohne Wohnungseigentum) und an Pflegeplätzen in zugelassenen stationären Pflegeeinrichtungen (mindestens acht Pflegeplätze). Dies umfasst ein breites Spektrum an baulichen Maßnahmen, die auf die Erhöhung des Gebrauchswerts, Energieeinsparung, Minderung von Treibhausgas-Emissionen und die Herstellung von Barrierefreiheit abzielen.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als zinsverbilligtes Kapitalmarktdarlehen der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo), ergänzt durch Zuschüsse. Die Darlehenshöhe kann bis zu 100% der förderfähigen Kosten betragen, wobei spezifische Höchstgrenzen und Zuschussbeträge je Quadratmeter Wohnfläche gelten. Die Laufzeit der Darlehen beträgt maximal 35 Jahre.

Bedingungen und Anforderungen

Die Bewilligung ist an verschiedene Voraussetzungen gebunden, darunter das Alter des Gebäudes, die soziale Verträglichkeit der Mieterhöhungen und die Sicherstellung eines Belegungsrechts. Auch die Einhaltung öffentlich-rechtlicher und mietrechtlicher Vorschriften sowie spezifische Regelungen zu Beihilfen sind zu beachten. Der Baubeginn ist erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheids gestattet.

Antragsverfahren

Der Antrag muss bei den zuständigen Bewilligungsstellen in Bayern eingereicht werden und erfordert bei bestimmten Maßnahmen Nachweise von Energieeffizienz-Experten. Die Bewilligungsstellen prüfen die Voraussetzungen und leiten den Antrag an die BayernLabo weiter, welche die bankmäßige Prüfung und Ausreichung der Darlehen übernimmt. Die Bewilligung erfolgt nach Dringlichkeit des Einzelfalls.

Rechtsgrundlage

Das Bayerische Modernisierungsprogramm basiert auf den 'Richtlinien für das Bayerische Modernisierungsprogramm (BayModR)' vom 9. März 2022. Die Umsetzung des Programms wird durch eine Reihe weiterer haushaltsrechtlicher und europäischer Bestimmungen, wie der Bayerischen Haushaltsordnung und dem Beschluss 2012/21/EU, geregelt.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Darlehen bis zu 100% der förderfähigen Kosten (max. 60-75% vergleichbarer Neubaukosten); ergänzende Zuschüsse: 'Basis' bis zu 300 €/m², 'Nachhaltigkeit' bis zu 200 €/m²

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

31.12.2025

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Bayern (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Bauwesen und Baustoffe, Gesundheitswesen, Umwelt- und Klimaschutz, Dienstleistungssektor

Begünstigte

Begünstigte:

Wohnungsbau, Modernisierung von Mehrfamilienhäusern, stationäre Pflegeeinrichtungen

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Umsetzung, Prozessoptimierung, Infrastruktur

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

Verwaltet von:

Regierungen, Landeshauptstadt München, Städte Augsburg und Nürnberg (Bewilligungsstellen), Bayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo)

Website:

BayernPortal

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