Modernisierung von Gebäuden von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG-Modernisierungsprogramm – BayModWEG)

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Darlehen

Das WEG-Modernisierungsprogramm (BayModWEG) des Freistaats Bayern unterstützt Wohnungseigentümergemeinschaften mit zinsgünstigen Darlehen bei der Finanzierung von Modernisierungs- und Erneuerungsmaßnahmen. Es fördert gezielt energetische Sanierungen, Maßnahmen zur Barrierefreiheit und allgemeine Instandsetzungen, um den Wohnwert zu steigern und Ressourcen zu schonen. Das Programm zeichnet sich durch die direkte Ansprechperson BayernLabo und die Integration bundesweiter Effizienzstandards aus.

Wer wird gefördert?

Das WEG-Modernisierungsprogramm (BayModWEG) richtet sich an Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) in Bayern, die ihre Gebäude modernisieren, instand setzen oder energetisch sanieren möchten. Ziel ist es, den Gebrauchswert von Wohnraum zu erhöhen, die Wohnverhältnisse zu verbessern und Maßnahmen zur Energie- und Wassereinsparung sowie zur Anpassung an die Bedürfnisse älterer Menschen zu unterstützen.

Was wird gefördert?

Das Programm fördert eine breite Palette von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Gebäuden von Wohnungseigentümergemeinschaften. Dazu gehören energetische Sanierungen, Maßnahmen zur Barrierefreiheit und allgemeine bauliche Erneuerungen. Die Förderung umfasst sowohl Maßnahmen, die nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) förderfähig sind, als auch weitere spezifische bauliche Maßnahmen.

Art und Umfang der Förderung

Die Unterstützung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens. Die Höhe des Darlehens kann bis zu 85 Prozent der förderfähigen Kosten betragen, wobei ein Eigenanteil der Wohnungseigentümergemeinschaft von mindestens 15 Prozent erforderlich ist. Die aktuellen Zinssätze werden von der BayernLabo veröffentlicht.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Beantragung und Durchführung der Modernisierungsmaßnahmen gelten spezifische Voraussetzungen. Dazu gehören die Einhaltung eines Mindestinvestitionsvolumens, die fristgerechte Antragstellung vor Maßnahmenbeginn und die Erbringung eines Eigenanteils. Eine positive Bonitätsprüfung kann ebenfalls erforderlich sein.

Antragsverfahren

Der Antrag auf Förderung ist bei der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo) einzureichen. Die BayernLabo ist die Bewilligungsstelle, die die Anträge prüft und die Förderentscheidungen trifft. Der Prozess umfasst die Einreichung erforderlicher Dokumente und die Durchführung einer Bonitätsprüfung.

Rechtsgrundlage

Das WEG-Modernisierungsprogramm (BayModWEG) basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr. Ergänzt wird diese durch allgemeine haushaltsrechtliche Bestimmungen sowie die Regelungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

bis zu 85% der förderfähigen Kosten

Offen bis

Offen bis:

31.12.2024

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Bayern

Sektoren

Sektoren:

Bauwesen und Baustoffe, Energieerzeugung und -versorgung, Umwelt- und Klimaschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft, Dienstleistungssektor

Begünstigte

Begünstigte:

Wohnungseigentümergemeinschaften

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

Verwaltet von:

Bayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo)

Website:

Bayern Labo

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