Unterstützung von Kommunen bei der Kofinanzierung der Mehrgenerationenhäuser

Zuletzt aktualisiert: 11.6.2025
Zuschuss

Dieses Förderprogramm des Freistaats Bayern bietet finanziell schwachen Kommunen und solchen mit besonderen demografischen Herausforderungen einen Zuschuss zur Kofinanzierung von Mehrgenerationenhäusern. Es unterstützt die Kommunen bei der Deckung ihres Eigenanteils für das "Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander", um den Erhalt dieser wichtigen sozialen Einrichtungen zu sichern. Die Förderung trägt dazu bei, generationsübergreifende Angebote und soziale Infrastruktur in Bayern zu stärken.

Wer wird gefördert: Zielgruppen und Programmziele

Dieses Programm des Freistaats Bayern richtet sich an finanzschwache Städte, Gemeinden und Landkreise sowie an Kommunen, die vor besonderen demografischen Herausforderungen stehen. Ziel ist es, diesen Kommunen die notwendige Kofinanzierung für Mehrgenerationenhäuser zu ermöglichen, die am "Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander" teilnehmen.

Was wird gefördert: Maßnahmen und Bereiche

Das Programm unterstützt Kommunen bei der Übernahme ihrer finanziellen Mehrbelastung, die durch die verpflichtende Kofinanzierung von Mehrgenerationenhäusern im Rahmen des "Bundesprogramms Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander" entsteht. Es handelt sich um eine finanzielle Unterstützung zur Sicherung der Betriebskosten dieser sozialen Einrichtungen.

Art und Umfang der Förderung

Die Unterstützung erfolgt als jährlicher Zuschuss in fester Höhe. Dieser soll Kommunen dabei helfen, ihren vorgeschriebenen Eigenanteil an der Kofinanzierung der Mehrgenerationenhäuser zu decken und so die Teilnahme am Bundesprogramm zu gewährleisten.

Bedingungen und Anforderungen der Förderung

Für die Inanspruchnahme der Förderung müssen bestimmte Voraussetzungen hinsichtlich der Teilnahme am Bundesprogramm, der kommunalen Finanzkraft und der Eigenbeteiligung erfüllt sein. Zudem sind Regelungen zur Zusammenarbeit mehrerer Kommunen und zur Datennutzung zu beachten.

Antragsverfahren für die Förderung

Der Antrag auf Förderung muss fristgerecht beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) eingereicht werden. Die Bewilligung erfolgt nach Prüfung der Voraussetzungen und der Auszahlung des Zuschusses nach Vorlage des Verwendungsnachweises.

Rechtsgrundlage des Förderprogramms

Das Förderprogramm basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales, die seine Durchführung und die Verwaltung der Haushaltsmittel regelt.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

5.000 EUR

Offen bis

Offen bis:

31.12.2025

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Bayern (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Sozialunternehmen

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Dienstleistungserbringung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)

Verwaltet von:

Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)

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