Förderung kommunalen Engagements für die ärztliche Versorgung vor Ort (Kommunalförderrichtlinie – KoFöR)
Die Kommunalförderrichtlinie (KoFöR) in Bayern unterstützt Gemeinden im ländlichen Raum gezielt dabei, die ambulante medizinische Versorgung vor Ort zu erhalten und zu verbessern. Das Programm zeichnet sich durch die Förderung vielfältiger Maßnahmen aus, von der Etablierung vernetzter Versorgungsstrukturen bis hin zu Initiativen zur Ärztegewinnung, und bietet Kommunen flexible Unterstützung, um dem Ärztemangel entgegenzuwirken und eine wohnortnahe Gesundheitsversorgung sicherzustellen.
Wer wird gefördert?
Dieser Abschnitt beschreibt, welche Kommunen und ihre Zusammenschlüsse in Bayern für die Förderung des kommunalen Engagements zur ärztlichen Versorgung berechtigt sind. Es werden die räumlichen Kriterien und die übergeordneten Ziele des Förderprogramms dargelegt, die auf die Sicherstellung einer wohnortnahen und qualitativ hochwertigen medizinischen Versorgung im ländlichen Raum abzielen.
Was wird gefördert?
In diesem Abschnitt werden die spezifischen Maßnahmen und Projekte detailliert, die im Rahmen der Kommunalförderrichtlinie (KoFöR) finanziell unterstützt werden. Dies umfasst den Aufbau von Versorgungsstrukturen, die Förderung der Ärztegewinnung und Mobilitätsangebote. Es wird zudem erläutert, welche Kostenkategorien förderfähig sind und welche Projektphasen abgedeckt werden.
Art und Umfang der Förderung
Dieser Abschnitt beleuchtet die finanziellen Aspekte der Kommunalförderrichtlinie (KoFöR). Es werden die Art der finanziellen Unterstützung, die maximale Höhe der Zuschüsse sowie die Förderquoten und die mögliche Projektlaufzeit detailliert.
Bedingungen und Anforderungen
Dieser Abschnitt beschreibt die wesentlichen Bedingungen und Voraussetzungen für die Antragsstellung und die Durchführung der geförderten Maßnahmen im Rahmen der Kommunalförderrichtlinie (KoFöR). Es werden spezifische Auflagen, Genehmigungen und weitere relevante Bestimmungen erläutert, die von den Antragstellern zu beachten sind.
Antragsverfahren
Dieser Abschnitt führt durch den Antragsprozess der Kommunalförderrichtlinie (KoFöR), von der Vorbereitung und Einreichung der Unterlagen bis zur Entscheidung über die Förderung. Es werden die notwendigen Schritte und die beteiligten Behörden erläutert.
Rechtsgrundlagen
Dieser Abschnitt beleuchtet die rechtlichen Grundlagen und offiziellen Dokumente, auf denen die Kommunalförderrichtlinie (KoFöR) basiert. Er identifiziert die maßgebliche Richtlinie und die übergeordneten haushaltsrechtlichen und sozialrechtlichen Bestimmungen, die ihre Durchführung regeln.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
150.000 €
Offen bis:
31.12.2026
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Bayern (ländlicher Raum, Räume mit besonderem Handlungsbedarf)
Sektoren:
Gesundheitswesen, Dienstleistungssektor, Informations- und Kommunikationstechnologie, Verkehr und Logistik
Begünstigte:
Gesundheit & Soziales, Infrastruktur, ambulante medizinische Versorgung, ärztliche Versorgung
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Umsetzung, Planung, Dienstleistungserbringung, Sensibilisierungskampagnen, Infrastruktur
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention
Verwaltet von:
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Sachgebiet K1
Zusätzliche Partner:
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns