Deckung von Finanzierungslücken bei den Betriebskosten integrativer Kindertageseinrichtungen Geschlossen
Der Freistaat Bayern unterstützt integrative Kindertageseinrichtungen mit überörtlicher Bedeutung durch einen Zuschuss zur Deckung von Betriebskostendefiziten. Dieses Programm zielt darauf ab, finanzielle Härtefälle auszugleichen, die durch höhere Ausgaben und geringere Einnahmen aufgrund der Betreuung von Kindern mit Behinderung entstehen. Es ist eine zielgerichtete Maßnahme zur Qualitätssicherung und -entwicklung in der Kindertagesbetreuung in Bayern.
Wer wird gefördert?
Das Förderprogramm richtet sich an Gemeinden und Träger von integrativen Kindertageseinrichtungen in Bayern, die eine überörtliche Bedeutung haben und finanzielle Unterstützung bei der Deckung ihrer Betriebsausgaben benötigen. Ziel ist der Ausgleich von Härtefällen bei Einrichtungen mit einem hohen Anteil an behinderten oder von wesentlicher Behinderung bedrohten Kindern, die dadurch höhere Personalausgaben und geringere Einnahmen haben.
Was wird gefördert?
Gefördert werden die Betriebskosten integrativer Kindertageseinrichtungen mit überörtlicher Bedeutung, die nicht bereits durch die Förderung nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) gedeckt sind. Das Programm zielt darauf ab, Lücken in der Finanzierung des laufenden Betriebs zu schließen, insbesondere wenn ein überdurchschnittlich hoher Anteil an Kindern mit Behinderung oder drohender Behinderung betreut wird. Die Förderung unterstützt somit den fortlaufenden Betrieb und die Sicherstellung der Betreuungsqualität.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als Zuschuss zur teilweisen Deckung von Finanzierungslücken bei den Betriebskosten. Die Höhe der Zuwendung ist begrenzt und wird als Einmalzahlung für das jeweilige Kalenderjahr ausgezahlt.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Beantragung und Bewilligung der Förderung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, darunter der Bezug von BayKiBiG-Fördermitteln, die Beteiligung der Gemeinden am Defizit, die Einhaltung eines spezifischen Anstellungsschlüssels und die Betreuung einer Mindestanzahl von Kindern mit Behinderung mit überörtlicher Bedeutung. Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch und ist an die Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln gebunden.
Antragsverfahren
Der Antrag auf Förderung muss bei der zuständigen Bewilligungsbehörde, in der Regel der Kreisverwaltungsbehörde oder Bezirksregierung, gestellt werden. Die Fristen für die Antragstellung sind spezifisch und beziehen sich auf den Bescheid über die kindbezogene Förderung.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration. Diese Richtlinie legt die Bedingungen und den Umfang der Zuwendungen fest und wird durch weitere landes- und europarechtliche Bestimmungen ergänzt, die den Vollzug des Programms regeln.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
10.000 €
Offen bis:
31.12.2024
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Bayern (Deutschland)
Sektoren:
Gesundheitswesen, Bildung und Berufsbildung
Begünstigte:
integrative Kindertageseinrichtungen
Förderbereiche:
Dienstleistungserbringung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)
Verwaltet von: zuständige Kreisverwaltungsbehörde Bayern
Website: Freistaat Bayern – BayernPortal