Wirtschaftsnahe Elektromobilität

Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025
Zuschuss

Das Programm Wirtschaftsnahe Elektromobilität (WELMO) des Landes Berlin unterstützt Unternehmen und Selbstständige beim Ausbau ihrer Elektromobilität. Es bietet Zuschüsse für den Kauf und das Leasing von E-Fahrzeugen, den Aufbau von Ladeinfrastruktur sowie für Maßnahmen des betrieblichen Mobilitätsmanagements, um die Elektrifizierung des Wirtschaftsverkehrs und die Klimaneutralität in Berlin voranzutreiben.

Wer wird gefördert: Zielgruppen und räumlicher Geltungsbereich

Das Programm WELMO fördert kleine und mittlere Unternehmen sowie selbstständig Tätige mit Sitz oder Niederlassung in Berlin, die im Rahmen ihrer gewerblichen, gemeinnützigen oder freiberuflichen Tätigkeit Elektromobilität ausbauen möchten. Ziel ist die Förderung der Elektrifizierung von gewerblichen Kraftfahrzeug-Flotten zur Reduktion von CO2-Emissionen und zur Gestaltung einer klimaneutralen Hauptstadt.

Was wird gefördert: Projektarten und Thematische Schwerpunkte

Das WELMO-Programm unterstützt vielfältige Maßnahmen im Bereich Elektromobilität, darunter Beratungsleistungen, die Anschaffung elektrisch betriebener Fahrzeuge (inklusive E-Inklusionstaxis und Zweiräder), den Aufbau von Ladeinfrastruktur sowie Investitionen in betriebliches Mobilitätsmanagement. Gefördert werden sowohl Neufahrzeuge als auch Jahreswagen und Leasingfahrzeuge.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses variiert je nach Fördergegenstand, von Festbeträgen für Zweiräder bis zu prozentualen Förderungen für Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur mit jeweiligen Höchstgrenzen. Das Programm kann bis zu 50 Fahrzeuge pro Antragsteller unterstützen.

Bedingungen und Anforderungen

Antragsteller müssen verschiedene rechtliche und technische Voraussetzungen erfüllen, darunter die Einhaltung der De-minimis-Verordnung, die Verpflichtung zur Nutzung von 100% regenerativem Strom für Ladeinfrastruktur und die Einhaltung einer Zweckbindungsfrist für geförderte Güter. Ein Vorhabenbeginn vor Eingang der Förderbestätigung ist nicht zulässig.

Antragsverfahren

Die Antragstellung erfolgt elektronisch über die IBB Business Team GmbH. Erforderlich sind grundlegende Unternehmensnachweise sowie spezifische Unterlagen je nach beantragtem Modul, wie Angebote für Fahrzeuge oder Ladeinfrastruktur und De-minimis-Erklärungen. Die Auszahlung erfolgt in einer Summe nach Nachweis der getätigten Investitionen.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm "Wirtschaftsnahe Elektromobilität" basiert auf einer spezifischen Förderrichtlinie, die dessen Zweck und Förderkonditionen festlegt. Die rechtliche Grundlage bilden zudem die Landeshaushaltsordnung Berlins und die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung, ergänzt durch die De-minimis-Verordnung der EU.

Ähnliche Programme

#Elektromobilität Berlin#E-Fahrzeuge Förderung#Ladeinfrastruktur Zuschuss#Gewerbliche Elektromobilität#WELMO Förderprogramm#E-Taxis Berlin#Nachhaltige Mobilität#KMU Elektromobilität#Nutzfahrzeuge Elektro#Betriebliches Mobilitätsmanagement#Umrüstung E-Inklusionstaxi#Elektro-Zweiräder#Berlin Klimaneutralität#CO2 Reduktion Verkehr#Umweltfreundlicher Verkehr#Fördermittel Unternehmen

Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

55.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

31.12.2025

Offen bis

Offen bis:

31.12.2025

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Berlin (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Verkehr und Logistik, Umwelt- und Klimaschutz, Dienstleistungssektor

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Markteinführung, Infrastruktur, Planung, Prozessoptimierung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe

Verwaltet von:

IBB Business Team GmbH

0 x 0
XS