Beratung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung zum vermehrten Einsatz von Produkten des ökologischen Landbaus

Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025
Zuschuss

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert Unternehmen und öffentliche Träger der Außer-Haus-Verpflegung (AHV), die Bio-Lebensmittel einsetzen möchten. Es handelt sich um einen Zuschuss zu den Kosten externer Beratungen, die sich auf die Neuaufnahme oder Erweiterung des Bio-Speisenangebots beziehen.

Wer wird gefördert?

Das Förderprogramm des BMEL richtet sich an Unternehmen und öffentliche Träger der Außer-Haus-Verpflegung (AHV) in Deutschland, die den Einsatz von Bio-Lebensmitteln intensivieren möchten. Ziel ist es, die Transformation zu nachhaltigeren und umweltfreundlicheren Wirtschaftsformen im Ernährungssystem voranzutreiben.

Was wird gefördert?

Das Programm fördert externe Beratungsleistungen für Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung, die Bio-Lebensmittel neu einführen oder ihren Anteil im Speisenangebot erweitern möchten. Dies umfasst eine breite Palette an Themen, die auf eine gesündere und nachhaltigere Gestaltung des Speisenangebots abzielen, inklusive betriebswirtschaftlicher und operativer Anpassungen.

Art und Umfang der Förderung

Das Programm gewährt nicht rückzahlbare Zuschüsse zu externen Beratungskosten. Die Förderhöhe variiert je nach Einrichtungstyp und liegt zwischen mindestens 1.500 Euro und maximal 35.000 Euro, mit Förderquoten von bis zu 80% oder 90% für bestimmte Bildungseinrichtungen. Die Beratung sollte innerhalb von zwölf Monaten abgeschlossen sein.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Förderung müssen verschiedene Bedingungen erfüllt sein, darunter die Beauftragung externer, qualifizierter Berater und der Zeitpunkt des Beratungsbeginns. Zudem sind Berichtspflichten und die Einhaltung von De-minimis-Regeln zu beachten, wobei eine transparente Weitergabe von Erfahrungen erwartet wird.

Antragsverfahren

Der Antrag ist schriftlich oder per E-Mail bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) einzureichen, spätestens zwei Monate vor Beginn der ersten Beratung. Ausschließlich vorgegebene Antragsformulare und Dokumente sind zu verwenden, die vollständig in deutscher Sprache einzureichen sind. Die Anträge müssen detaillierte Angaben zu weiteren Beihilfen enthalten.

Rechtliche Grundlagen

Das Förderprogramm basiert auf der 'Richtlinie zur Förderung der Beratung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung zum vermehrten Einsatz von Produkten des ökologischen Landbaus'. Es wird durch die Bundeshaushaltsordnung und die EU-De-minimis-Verordnung (EU) Nr. 2023/2831 geregelt. Die relevanten Dokumente sind über das Förderportal des Bundes zugänglich.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

35.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

31.12.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Deutschland

Sektoren

Sektoren:

Lebensmittelverarbeitung, Dienstleistungssektor, Umwelt- und Klimaschutz

Begünstigte

Begünstigte:

Service Sector

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Prozessoptimierung, Planung, Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

National

Finanzierende Stelle:

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

Verwaltet von:

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

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