Förderung der Ausgaben zur Bio-Zertifizierung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau
Das Bundesprogramm Ökologischer Landbau bietet Zuschüsse für Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung, um ihre Ausgaben für die Bio-Zertifizierung zu fördern. Dieses Programm zielt darauf ab, die Verbreitung nachhaltiger Lebensmittelpraktiken in Deutschland zu unterstützen und den Übergang zu ökologischer Produktion zu erleichtern.
Wer wird gefördert?
Dieses Förderprogramm richtet sich explizit an Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung in Deutschland, die ihre Ausgaben für die Bio-Zertifizierung im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau bezuschusst bekommen möchten. Ziel ist die Förderung nachhaltiger Lebensmittelpraktiken.
Was wird gefördert?
Das Programm konzentriert sich auf die finanzielle Unterstützung von Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Bio-Zertifizierung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung entstehen. Dies dient der Förderung des ökologischen Landbaus und nachhaltiger Prozesse in der Lebensmittelbranche.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses, der darauf abzielt, die finanziellen Belastungen für Unternehmen bei ihrer Bio-Zertifizierung zu mindern. Der maximale Förderbetrag oder eine spezifische Förderquote ist im vorliegenden Dokument nicht explizit ausgewiesen.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Beantragung und den Erhalt der Förderung sind spezifische Bedingungen zu beachten, insbesondere hinsichtlich des Antragszeitpunkts. Das Programm richtet sich an Einzelantragsteller und unterliegt keiner De-minimis-Regelung, die explizit erwähnt wird.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren beinhaltet die fristgerechte Einreichung der vollständigen Unterlagen bei der Bewilligungsbehörde. Die Auswahl der Förderprojekte erfolgt im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau.
Rechtsgrundlage
Die rechtliche Grundlage für dieses Förderprogramm bildet eine spezifische Richtlinie, die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft erlassen wurde. Diese Richtlinie regelt die Förderung der Bio-Zertifizierung für Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Einsendeschluss:
01.12.2030
Offen bis:
01.12.2030
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Deutschland
Sektoren:
Lebensmittelverarbeitung, Dienstleistungssektor
Begünstigte:
Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Umsetzung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
National
Finanzierende Stelle:
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Verwaltet von:
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)