Förderung von Bio-Wertschöpfungsketten im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau

Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025
Zuschuss

Das Förderprogramm „Förderung von Bio-Wertschöpfungsketten“ des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unterstützt Unternehmen und Verbände in Deutschland. Es zielt darauf ab, den Aufbau und die Stärkung nachhaltiger Bio-Wertschöpfungsketten im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau voranzutreiben. Damit leistet es einen Beitrag zur Entwicklung des ökologischen Landbaus und der gesamten Wertschöpfungskette für Bio-Produkte.

Wer wird gefördert

Diese Förderung richtet sich an Unternehmen und Vereinigungen/Verbände in Deutschland, die den Aufbau und die Stärkung von Bio-Wertschöpfungsketten im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau vorantreiben möchten. Das Programm zielt darauf ab, die Entwicklung und Etablierung nachhaltiger Wertschöpfungsketten in der ökologischen Landwirtschaft zu unterstützen.

Was wird gefördert

Das Programm konzentriert sich auf die Förderung von Aktivitäten im Bereich Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, insbesondere im Kontext von Bio-Wertschöpfungsketten. Die Unterstützung erfolgt in Form von Zuschüssen, wobei spezifische Details zu förderfähigen Kosten und den Entwicklungsstadien der Projekte im Dokument nicht explizit aufgeführt sind.

Art und Umfang der Förderung

Die finanzielle Unterstützung wird als Zuschuss bereitgestellt. Eine maximale Förderhöhe pro Projekt ist im Dokument nicht spezifiziert. Die Projektlaufzeit ist an die Einreichungsfrist für den letzten Antrag gebunden, wobei die genaue Dauer einzelner Projekte nicht definiert ist.

Konditionen und Anforderungen

Die wesentliche Anforderung für dieses Förderprogramm ist die fristgerechte Einreichung des Antrags. Weitere spezifische Bedingungen bezüglich Konsortien, De-Minimis-Regelungen oder Budgetrestriktionen sind im vorliegenden Dokument nicht explizit aufgeführt.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren erfordert die Einreichung bei der zuständigen Bewilligungsbehörde bis zum Stichtag 01.12.2030. Spezifische Details zum Prozessablauf oder zum Auswahlverfahren der Projekte sind im vorliegenden Dokument nicht beschrieben.

Rechtsgrundlage

Die Förderung basiert auf einer Richtlinie des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vom Dezember 2024, die im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau erlassen wurde. Diese maßgeblichen Dokumente sind öffentlich zugänglich.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

01.12.2030

Offen bis

Offen bis:

01.12.2030

Vergabekanal

Vergabekanal:

Unbekannt

Region

Region:

Deutschland

Sektoren

Sektoren:

Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Lebensmittelverarbeitung

Begünstigte

Begünstigte:

Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Unbekannt

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

National

Finanzierende Stelle:

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

Verwaltet von:

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

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