Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Niedersachsen

Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025
Garantie

Die Bürgschaftsbank Niedersachsen bietet Beteiligungsgarantien für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus. Dieses Programm erleichtert die Finanzierung durch private Kapitalbeteiligungsgesellschaften und stärkt die Eigenkapitalbasis der Unternehmen für vielfältige Entwicklungsvorhaben.

Wer wird gefördert

Das Programm der Bürgschaftsbank Niedersachsen richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus, die ihren Betrieb in Niedersachsen haben. Ziel ist es, die Schaffung oder Sicherung einer nachhaltig wettbewerbsfähigen Existenz durch Stärkung der Eigenkapitalbasis zu unterstützen und vielfältige Projekte zu finanzieren.

Was wird gefördert

Dieses Förderprogramm unterstützt vielfältige Projekte kleiner und mittlerer Unternehmen in Niedersachsen, insbesondere in den Bereichen gewerbliche Wirtschaft und Gartenbau. Die Garantien sichern private Kapitalbeteiligungen für Vorhaben, die der Unternehmensentwicklung dienen, und decken einen Großteil der Einlage ab. Ausgeschlossen sind Sanierungsmaßnahmen, die lediglich auf die Konsolidierung der Finanzverhältnisse abzielen.

Art und Umfang der Förderung

Das Förderprogramm bietet Garantien für Kapitalbeteiligungen und unterstützt damit die Finanzierung von KMU-Vorhaben in Niedersachsen. Die garantierte Beteiligung muss mindestens 50.000 EUR betragen und darf 2,5 Millionen EUR pro Beteiligungsnehmer nicht überschreiten. Die Laufzeit der Beteiligung liegt typischerweise zwischen fünf und zehn Jahren.

Bedingungen und Anforderungen

Die Übernahme von Beteiligungsgarantien ist an spezifische Bedingungen geknüpft, die sowohl den Antragsprozess als auch die fortlaufenden Pflichten des Beteiligungsnehmers betreffen. Dazu gehören die Antragstellung über eine Kapitalbeteiligungsgesellschaft, die Einhaltung europarechtlicher Subventionsregeln sowie umfassende Informations- und Prüfpflichten seitens des Unternehmens. Zudem sind Bearbeitungsentgelte und Garantieprovisionen zu entrichten.

Antragsverfahren

Der Antrag auf eine Beteiligungsgarantie ist bei einer privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaft zu stellen, die diesen dann an die Bürgschaftsbank Niedersachsen weiterleitet. Die Bürgschaftsbank prüft die Förderfähigkeit und die Risikobeteiligung des Vorhabens, wobei die Entscheidung über die Garantieübernahme der KBG mitgeteilt wird.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm ist durch eine spezifische Richtlinie der Bürgschaftsbank Niedersachsen legitimiert, die die Übernahme von Beteiligungsgarantien regelt. Diese Richtlinie legt die Bedingungen und Verfahren fest, unter denen Garantien gewährt werden, und berücksichtigt dabei auch umfassende europarechtliche Subventionsregeln sowie Rückgarantien von Bund und Land.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

2.500.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Niedersachsen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Gewerbliche Wirtschaft, Gartenbau, Baumschulen, Landschaftsgärtnereien

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Experimentelle Entwicklung, Produktentwicklung, Kommerzialisierung, Prozessoptimierung, Skalierung, Infrastruktur, Sonstige

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Bürgschaftsbank Niedersachsen GmbH

Verwaltet von:

Bürgschaftsbank Niedersachsen GmbH

Zusätzliche Partner:

private Kapitalbeteiligungsgesellschaften (KBG), Bundesrepublik Deutschland (Rückgarantie), Land Niedersachsen (Rückgarantie)

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