Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Bremen
Die Bürgschaftsbank Bremen unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Beteiligungsgarantien, um deren Eigenkapitalbasis zu stärken. Dies ermöglicht die Finanzierung von Investitionen, Kooperationen, Innovationen und Nachfolgeregelungen, um nachhaltig wettbewerbsfähig zu bleiben.
Wer wird gefördert?
Dieses Programm richtet sich an kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen (KMU) im Lande Bremen, die ihre Eigenkapitalbasis stärken möchten. Ziel ist die Schaffung oder Sicherung nachhaltig wettbewerbsfähiger Existenzen durch die Finanzierung von Investitionen, Innovationen und Nachfolgeregelungen. Förderberechtigt sind Unternehmen, die bestimmte EU-Kriterien erfüllen und eine solide Ertragskraft sowie eine qualifizierte Unternehmensführung nachweisen können.
Was wird gefördert?
Das Programm fördert Investitionen und strategische Maßnahmen von KMU durch die Bereitstellung von Beteiligungsgarantien. Es unterstützt eine Vielzahl von betrieblichen Vorhaben, schließt jedoch bestimmte Finanzierungszwecke wie Sanierung oder Umschuldung aus. Die Art der geförderten Projekte reicht von Infrastrukturinvestitionen bis hin zu Innovationsvorhaben.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form einer Beteiligungsgarantie durch die Bürgschaftsbank Bremen. Die Höhe der Garantie ist auf bis zu 70 Prozent der Beteiligungssumme begrenzt, wobei die maximale Beteiligungssumme 400.000 Euro beträgt. Die garantierte Beteiligung kann eine Laufzeit von bis zu 10 Jahren haben.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Antragsstellung und die Inanspruchnahme der Beteiligungsgarantie sind spezifische Bedingungen zu erfüllen. Dazu gehören Anforderungen an die Ertragskraft und Unternehmensführung des Antragstellers, Regelungen zum Beteiligungsvertrag mit der privaten Beteiligungsgesellschaft, Berichtspflichten und Prüfrechte. Bestimmte finanzielle und operationale Vorgaben sind ebenfalls einzuhalten.
Antragsverfahren
Der Antrag für die Beteiligungsgarantie ist direkt bei der Bürgschaftsbank Bremen GmbH einzureichen. Das Verfahren beinhaltet die Vorlage spezifischer Formulare und Dokumente, die die Erklärungen des Antragstellers und der beteiligten privaten Beteiligungsgesellschaft umfassen. Die Entscheidung über die Garantieerteilung basiert auf einer Prüfung der Ertragskraft und Qualität der Unternehmensführung.
Rechtsgrundlage
Das Programm basiert auf den Richtlinien für die Übernahme von Beteiligungsgarantien durch die Bürgschaftsbank Bremen GmbH, die von verschiedenen übergeordneten Regelungen und Gesetzen flankiert werden. Die Richtlinien definieren die Rahmenbedingungen für die Garantieübernahme und die Zusammenarbeit mit privaten Beteiligungsgesellschaften.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
400.000 €
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Bremen
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Umsetzung, Infrastruktur, Experimentelle Entwicklung, Produktentwicklung, Sonstige
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Bürgschaftsbank Bremen GmbH
Verwaltet von:
Bürgschaftsbank Bremen GmbH
Zusätzliche Partner:
Bundesrepublik Deutschland, Land Bremen, private Beteiligungsgesellschaften (BG)
Website: