Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Bremen

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Garantie

Die Bürgschaftsbank Bremen unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Beteiligungsgarantien, um deren Eigenkapitalbasis zu stärken. Dies ermöglicht die Finanzierung von Investitionen, Kooperationen, Innovationen und Nachfolgeregelungen, um nachhaltig wettbewerbsfähig zu bleiben.

Wer wird gefördert?

Dieses Programm richtet sich an kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen (KMU) im Lande Bremen, die ihre Eigenkapitalbasis stärken möchten. Ziel ist die Schaffung oder Sicherung nachhaltig wettbewerbsfähiger Existenzen durch die Finanzierung von Investitionen, Innovationen und Nachfolgeregelungen. Förderberechtigt sind Unternehmen, die bestimmte EU-Kriterien erfüllen und eine solide Ertragskraft sowie eine qualifizierte Unternehmensführung nachweisen können.

Was wird gefördert?

Das Programm fördert Investitionen und strategische Maßnahmen von KMU durch die Bereitstellung von Beteiligungsgarantien. Es unterstützt eine Vielzahl von betrieblichen Vorhaben, schließt jedoch bestimmte Finanzierungszwecke wie Sanierung oder Umschuldung aus. Die Art der geförderten Projekte reicht von Infrastrukturinvestitionen bis hin zu Innovationsvorhaben.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form einer Beteiligungsgarantie durch die Bürgschaftsbank Bremen. Die Höhe der Garantie ist auf bis zu 70 Prozent der Beteiligungssumme begrenzt, wobei die maximale Beteiligungssumme 400.000 Euro beträgt. Die garantierte Beteiligung kann eine Laufzeit von bis zu 10 Jahren haben.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Antragsstellung und die Inanspruchnahme der Beteiligungsgarantie sind spezifische Bedingungen zu erfüllen. Dazu gehören Anforderungen an die Ertragskraft und Unternehmensführung des Antragstellers, Regelungen zum Beteiligungsvertrag mit der privaten Beteiligungsgesellschaft, Berichtspflichten und Prüfrechte. Bestimmte finanzielle und operationale Vorgaben sind ebenfalls einzuhalten.

Antragsverfahren

Der Antrag für die Beteiligungsgarantie ist direkt bei der Bürgschaftsbank Bremen GmbH einzureichen. Das Verfahren beinhaltet die Vorlage spezifischer Formulare und Dokumente, die die Erklärungen des Antragstellers und der beteiligten privaten Beteiligungsgesellschaft umfassen. Die Entscheidung über die Garantieerteilung basiert auf einer Prüfung der Ertragskraft und Qualität der Unternehmensführung.

Rechtsgrundlage

Das Programm basiert auf den Richtlinien für die Übernahme von Beteiligungsgarantien durch die Bürgschaftsbank Bremen GmbH, die von verschiedenen übergeordneten Regelungen und Gesetzen flankiert werden. Die Richtlinien definieren die Rahmenbedingungen für die Garantieübernahme und die Zusammenarbeit mit privaten Beteiligungsgesellschaften.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

400.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Bremen

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Infrastruktur, Experimentelle Entwicklung, Produktentwicklung, Sonstige

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Bürgschaftsbank Bremen GmbH

Verwaltet von:

Bürgschaftsbank Bremen GmbH

Zusätzliche Partner:

Bundesrepublik Deutschland, Land Bremen, private Beteiligungsgesellschaften (BG)

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