Ausbau von Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (Landesinvestitionsprogramm 2019 bis 2024)

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Landesinvestitionsprogramm 2019 bis 2024 unterstützte den bedarfsgerechten Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder von der Geburt bis zum Schuleintritt in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege in Schleswig-Holstein. Es förderte Investitionen in Neubau, Ausbau, Umbau, Sanierung und Ausstattung zur Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze. Die Förderung erfolgte als nicht rückzahlbarer Zuschuss.

Wer wird gefördert

Dieses Programm richtete sich primär an die schleswig-holsteinischen Kreise und kreisfreien Städte, sowie die Große kreisangehörige Stadt Norderstedt als Erstzuwendungsempfänger. Diese konnten die Mittel an Träger, Bauträger und Eigentümer von Kindertageseinrichtungen sowie Kindertagespflegepersonen weiterleiten. Ziel war es, die Betreuungsangebote für Kinder bedarfsgerecht auszubauen.

Was wird gefördert

Das Programm förderte investive Maßnahmen zur Schaffung und Ausstattung zusätzlicher Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege. Dies umfasste bauliche Maßnahmen, fest mit dem Gebäude verbundene unbewegliche Ausstattung sowie kindgerechte Möbel und Spielgeräte für Kindertagespflegestellen.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgte als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Projektförderung mit Anteilsfinanzierung und Begrenzung auf einen Höchstbetrag. Die Förderhöhe betrug maximal 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, mit spezifischen Höchstbeträgen pro neu geschaffenem Platz oder Familienzentrum.

Bedingungen und Anforderungen

Die Förderung war an mehrere Bedingungen geknüpft, darunter der Maßnahmebeginn und -abschluss, die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung und spezifische Nachweise für Kindertagespflegepersonen. Es gab zudem Regelungen zur Zweckbindung der Nutzung der geförderten Einrichtungen sowie zur Einhaltung von Wirtschaftlichkeits- und Sparsamkeitsgrundsätzen.

Antragsverfahren

Der Antragsprozess war zweistufig: Örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe stellten formlos einen Antrag auf einen Verfügungsrahmen beim Ministerium, die Weiterleitung an Letztempfänger erfolgte durch die Kreise und kreisfreien Städte oder die IB.SH. Die Bewilligung erfolgte nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der Dringlichkeit.

Rechtsgrundlage

Die rechtliche Grundlage des Förderprogramms bildeten die Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein zum Ausbau von Betreuungsplätzen (Landesinvestitionsprogramm 2019–2024) und die Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung. Diese Dokumente definierten Förderziel, Gegenstand und Verfahren.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

22.000 € je neu geschaffenen Platz bei Neubaumaßnahmen, 15.000 € je neu geschaffenen Platz bei Umbau- und Ausbaumaßnahmen, 10.000 € je Familienzentrum bei Umbaumaßnahmen, 1.500 € je Tagespflegeperson bei Ausstattungsinvestitionen

Offen bis

Offen bis:

31.12.2025

Vergabekanal

Vergabekanal:

Zuschüsse im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung

Region

Region:

Schleswig-Holstein

Sektoren

Sektoren:

Bildung und Berufsbildung, Sozialunternehmen

Begünstigte

Begünstigte:

Kinderbetreuung, Jugendhilfe, Familienzentren

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Infrastruktur

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

Verwaltet von:

Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung, Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)

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