Förderung von Maßnahmen zur Traumapädagogik in Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege, Familienzentren und für Fachberaterinnen und Fachberater im System der Kindertageseinrichtungen

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Schleswig-Holstein fördert Maßnahmen zur Traumapädagogik in Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege und Familienzentren. Das Programm bietet Zuschüsse für Beratungen und Qualifizierungen, um Fachpersonal im Umgang mit Kindern mit Trauma und Hochbelastung zu unterstützen. Ziel ist die bestmögliche Förderung und Persönlichkeitsentwicklung dieser Kinder.

Wer wird gefördert

Dieses Förderprogramm richtet sich an Organisationen mit Sitz und Tätigkeitsfeld in Schleswig-Holstein, die Fachpersonal in der Kinderbetreuung zu traumapädagogischen Themen schulen und beraten möchten. Das übergeordnete Ziel ist es, Kindern eine bestmögliche Entwicklung und Teilhabe zu ermöglichen.

Was wird gefördert

Gefördert werden Personal- und Sachausgaben für Maßnahmen der Fort- und Weiterbildung, Beratung, In-House-Seminare und Supervision im Bereich Traumapädagogik. Dies umfasst eine breite Palette an Aktivitäten, von themenspezifischen Aufbaufortbildungen bis hin zur Erstellung von Fachunterlagen und regionaler Netzwerkarbeit.

Art und Umfang der Förderung

Das Land Schleswig-Holstein gewährt Zuwendungen in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses, der eine Vollfinanzierung der förderfähigen Kosten bis zu einem Höchstbetrag darstellt. Die Höhe des Zuschusses beträgt 100 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Beantragung und Durchführung der Förderung müssen Antragsteller eine Reihe von Bedingungen erfüllen, einschließlich spezifischer Qualifikationen des Personals und strenger Finanzierungsregeln. Es sind auch Hinweise zur öffentlichen Darstellung der Förderung zu beachten.

Antragsverfahren

Der Antragsprozess umfasst die schriftliche Einreichung detaillierter Pläne und Dokumente beim Ministerium. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel über die Anträge.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm ist durch eine spezifische Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein verankert und unterliegt den Bestimmungen der Landeshaushaltsordnung sowie weiteren relevanten Gesetzen des Landes.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

100 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

31.12.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Schleswig-Holstein

Sektoren

Sektoren:

Bildung und Berufsbildung, Gesundheitswesen, Dienstleistungssektor, Sozialunternehmen

Begünstigte

Begünstigte:

Fachpersonal in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Familienzentren; haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter in Ankunftszentren und Gemeindeunterkünften für Geflüchtete

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Kapazitätsaufbau, Dienstleistungserbringung, Prozessoptimierung, Sensibilisierungskampagnen

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein

Verwaltet von:

Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein

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