Zuwendungen für den weiteren Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren Geschlossen
Das Land Niedersachsen förderte Kommunen beim Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren. Ziel war die Schaffung neuer Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege. Die Unterstützung erfolgte als nicht rückzahlbarer Zuschuss für investive Maßnahmen.
Wer wird gefördert
Dieser Abschnitt beschreibt, welche Zielgruppen förderberechtigt sind, die geografische Reichweite des Programms und dessen übergeordnetes Ziel, die frühkindliche Betreuung in Niedersachsen zu stärken.
Was wird gefördert
Dieser Abschnitt legt dar, welche Arten von Projekten und Aktivitäten förderfähig waren, welche Kosten abgedeckt wurden und welche Entwicklungsstadien von Projekten Unterstützung fanden.
Art und Umfang der Förderung
Dieser Abschnitt beleuchtet die finanzielle Unterstützung des Programms, einschließlich der Art der Förderung, der möglichen Fördersummen und der Projektdauer.
Bedingungen und Anforderungen
In diesem Abschnitt werden die wesentlichen Bedingungen und Anforderungen für Antragsteller und Begünstigte des Förderprogramms aufgeführt, einschließlich der Zweckbindungsfristen.
Antragsverfahren
Dieser Abschnitt erläutert den Ablauf des Antragsverfahrens, von der Antragstellung bis zur Bewilligung und Auszahlung der Mittel.
Rechtsgrundlage
Dieser Abschnitt stellt die rechtlichen Grundlagen und die zugrunde liegenden Dokumente des Förderprogramms dar, die seine Legitimation und seinen Rahmen bilden.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
12.000 € für eine Tageseinrichtung; 4.000 € für einen Tagespflegeplatz
Offen bis:
31.12.2024
Vergabekanal:
Zuschüsse im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung
Region:
Niedersachsen (Deutschland)
Sektoren:
Bildung und Berufsbildung, Dienstleistungssektor, Sozialunternehmen
Begünstigte:
Kinderbetreuung, frühkindliche Bildung
Förderbereiche:
Infrastruktur, Umsetzung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Niedersächsisches Kultusministerium
Verwaltet von: Regionale Landesämter für Schule und Bildung (RLSB)