Zuwendungen für Investitionen für zusätzliche Plätze in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (Investitionsrichtlinie Kindertagesbetreuung)
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert investive Maßnahmen zur Schaffung und zum Erhalt von Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege. Ziel ist es, die Infrastruktur für die Kinderbetreuung zu verbessern und die Versorgung der Kinder in NRW sicherzustellen. Das Programm richtet sich an Gemeinden und Gemeindeverbände, die die Mittel an die jeweiligen Träger weiterleiten.
Wer wird gefördert: Zielgruppen und regionale Abdeckung
Das Förderprogramm richtet sich primär an Gemeinden und Gemeindeverbände in Nordrhein-Westfalen, die als Träger der öffentlichen Jugendhilfe agieren. Diese sind dazu angehalten, die erhaltenen Fördermittel an Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen weiterzuleiten, um das übergeordnete Ziel der Schaffung und des Erhalts von Betreuungsplätzen für Kinder bis zum Schuleintritt bzw. unter drei Jahren zu erreichen.
Was wird gefördert: Maßnahmen und Projektphasen
Gefördert werden vielfältige Investitionsmaßnahmen in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege, die der Schaffung oder dem Erhalt von Betreuungsplätzen dienen. Dies umfasst Neu-, Aus- und Umbaumaßnahmen, Sanierungen sowie die Erstausstattung von Räumen und Grundstücken. Der Grundstückserwerb ist von der Förderung ausgeschlossen.
Art und Umfang der Finanzierung
Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen, die entweder als Anteilfinanzierung oder als Festbetragsfinanzierung gewährt werden. Die Höhe der Förderung ist an spezifische Höchstbeträge pro Platz gekoppelt, variierend nach Art der Maßnahme und Bereich der Kindertagesbetreuung.
Bedingungen und Anforderungen
Die Förderung ist an spezifische Voraussetzungen gebunden, die sowohl die Art der Einrichtung als auch die Qualifikation der Tagespflegepersonen betreffen. Wichtige Bestimmungen umfassen zudem den Ausschluss von Grundstückserwerb und Elternbeiträgen als Eigenanteil, sowie Auflagen zur Zweckbindung und Inventarisierung.
Antragsverfahren: Ablauf und Auswahl
Der Antragsprozess erfordert, dass die Jugendämter die Fördermittel bei den zuständigen Landesjugendämtern beantragen. Dabei sind bestimmte Termine und detaillierte Unterlagen einzuhalten. Die Bewilligung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Rechtsgrundlagen der Förderung
Das Förderprogramm basiert auf der Investitionsrichtlinie Kindertagesbetreuung, einem Runderlass des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration. Es wird durch weitere landes- und bundesrechtliche Vorschriften wie die Landeshaushaltsordnung, das Kinderbildungsgesetz und das Achte Buch Sozialgesetzbuch ergänzt.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
37.700 €
Offen bis:
31.12.2026
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Nordrhein-Westfalen
Sektoren:
Bildung und Berufsbildung, Dienstleistungssektor
Begünstigte:
Kinder- und Jugendhilfe, Bildung, Soziales
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Umsetzung, Infrastruktur, Prozessoptimierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Verwaltet von:
LWL-Landesjugendamt Westfalen und LVR-Landesjugendamt Rheinland
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