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Bildungsscheck NRW
Offen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) die Beteiligung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen, von Selbstständigen und Berufsrückkehrenden an beruflicher Weiterbildung. Durch den Bildungsscheck NRW erhalten Antragstellende einen Zuschuss zu Weiterbildungskosten, um ihre berufliche Qualifizierung und Kompetenzentwicklung voranzutreiben und die Arbeitsmarktintegration zu verbessern.

Wer wird gefördert

Das Förderprogramm Bildungsscheck NRW richtet sich an eine breite Palette von Zielgruppen in Nordrhein-Westfalen, darunter Beschäftigte, Selbstständige, Berufsrückkehrende, aber auch Unternehmen und Bildungseinrichtungen. Das übergreifende Ziel ist die Stärkung der beruflichen Kompetenzen, die Fachkräftesicherung und die Integration in den Arbeitsmarkt, insbesondere unter Berücksichtigung regionaler und europäischer Strategien.

Was wird gefördert

Die Förderung umfasst ein breites Spektrum an Maßnahmen zur beruflichen Entwicklung und Arbeitsmarktintegration, von Weiterbildungen und Beratungen bis hin zu spezifischen Ausbildungsprogrammen. Dabei werden verschiedene Kostenarten abgedeckt, während bestimmte Ausgaben ausgeschlossen sind. Die geförderten Projekte zielen auf unterschiedliche Reifegrade ab, von der beruflichen Orientierung bis zur Fachkräftequalifizierung.

Art und Umfang der Förderung

Das Programm bietet hauptsächlich Zuschüsse zur Deckung von Projektkosten an. Die Förderhöhe variiert je nach spezifischem Teilprogramm und kann bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben betragen, wobei oft Obergrenzen pro Person oder Tag festgelegt sind. Die Projektlaufzeiten sind ebenfalls programmspezifisch begrenzt.

Bedingungen und Anforderungen

Die Förderungen sind an spezifische Bedingungen gebunden, die von der Einkommenssituation des Antragstellenden bis zur Einhaltung von Beihilferegelungen reichen. Die Beantragung erfordert oft eine vorherige Beratung und die Einhaltung detaillierter Nachweispflichten.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist mehrstufig und beginnt oft mit einer Beratung, gefolgt von der Einreichung der vollständigen Unterlagen bei der zuständigen Bewilligungsbehörde. Die Auswahl der Projekte erfolgt entweder direkt oder durch ein vorgeschaltetes Entscheidungsgremium, wie die AG Einzelvorhaben.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm Bildungsscheck NRW und die damit verbundenen Maßnahmen basieren auf der ESF-Förderrichtlinie 2021–2027 des Landes Nordrhein-Westfalen, die durch europäische Verordnungen und weitere Beihilferahmen ergänzt wird.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

500,00 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

31.12.2030

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Nordrhein-Westfalen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Bildung und Berufsbildung, Gesundheitswesen, Dienstleistungssektor, Umwelttechnologie, Sonstige

Förderbereiche

Förderbereiche:

Prozessoptimierung, Planung, Umsetzung, Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Sonstige

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, Europäischer Sozialfonds (ESF), Fonds für einen gerechten Übergang (JTF)

Verwaltet von: zuständige Regionalagentur, ESF-Verwaltungsbehörde, Bezirksregierungen (als Bewilligungsbehörden), AG Einzelvorhaben

Zusätzliche Partner: Bildungsscheckberatungsstellen, Kammern, Wirtschaftsförderungen, Volkshochschulen, Weiterbildungsnetzwerke (als Anlaufstellen/Beratungsstellen), Berufsförderungswerk der Bauindustrie NRW gGmbH, Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (als Zuwendungsempfänger und teils Weiterleitungspartner für spezifische Programme)

Website: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen – Regionalagenturen