Förderung von Qualifizierungen für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen durch Bildungsschecks

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) Personen, die ein Unternehmen gründen, übernehmen oder eine freiberufliche Tätigkeit aufnehmen möchten. Die Förderung erfolgt in Form von Bildungsschecks für Qualifizierungs- und Beratungsmaßnahmen. Das Programm erleichtert den Weg in die Selbstständigkeit durch gezielte Unterstützung.

Wer wird gefördert: Existenzgründer und Unternehmensnachfolger in Mecklenburg-Vorpommern

Dieses Förderprogramm richtet sich an natürliche Personen, die beabsichtigen, ein Unternehmen zu gründen, ein bestehendes Unternehmen zu übernehmen oder eine freiberufliche Tätigkeit aufzunehmen. Die Förderung ist geografisch auf Mecklenburg-Vorpommern beschränkt, wo sowohl der Hauptwohnsitz des Antragstellers als auch der geplante Betriebssitz liegen müssen. Ziel ist es, den Weg in die Selbstständigkeit zu erleichtern und somit die Wirtschaftsstruktur in der Region zu stärken.

Was wird gefördert: Qualifizierung und Beratung

Das Programm fördert gezielt die Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen und Beratungsleistungen, die für den erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit oder die Übernahme eines Unternehmens notwendig sind. Dies umfasst grundlegende betriebswirtschaftliche Kurse sowie individuelle Beratungen vor der Gründung oder Nachfolge. Es werden keine spezifischen Sektoren ausgeschlossen, da die Förderung auf die Qualifizierung der Person abzielt. Die förderfähigen Maßnahmen sollen die Antragsteller auf die Planungs-, Gründungs- und frühe Kommerzialisierungsphase vorbereiten.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen, die als Bildungsschecks ausgegeben werden. Diese decken bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben ab, mit spezifischen Höchstbeträgen für Kursteilnahmen und Beratungsleistungen. Die Bildungsschecks sind für einen Zeitraum von sechs Monaten gültig und können unter bestimmten Voraussetzungen für zusätzliche Beratungen erweitert werden.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Beantragung und Durchführung der Maßnahmen sind verschiedene Bedingungen und Anforderungen zu erfüllen, darunter die Vorlage eines Unternehmenskonzeptes und ein Votum der Kammern. Die Qualifizierungs- und Beratungsleistungen müssen von anerkannten Dienstleistern erbracht werden. Zudem sind bestimmte Transparenz- und Prüfpflichten im Zusammenhang mit der ESF+-Förderung zu beachten.

Antragsverfahren

Der Antrag auf Förderung muss schriftlich und unter Verwendung der vorgegebenen Formulare erfolgen. Er ist bei der Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung (GSA) einzureichen, die auch für die Bewilligung zuständig ist. Nach der Bewilligung erfolgt die Ausgabe der Bildungsschecks und die Auszahlung der Mittel nach erbrachter Leistung durch den Bildungsdienstleister oder Beratenden, an den die Zahlungsansprüche abzutreten sind.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm basiert auf der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Qualifizierungen im Bereich Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen durch Bildungsschecks des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Diese Richtlinie wird durch weitere EU-Verordnungen und die Landeshaushaltsordnung ergänzt und tritt zum 31. Dezember 2028 außer Kraft.

Ähnliche Programme

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

436,00 € für Kurse, 556,00 € pro Tag für Beratungen

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

31.12.2028

Vergabekanal

Vergabekanal:

Einzelbeihilfe

Region

Region:

Mecklenburg-Vorpommern (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Sonstige

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Machbarkeitsstudie, Kommerzialisierung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

Verwaltet von:

Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung (GSA)

Zusätzliche Partner:

Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern, Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern

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